Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Ministerpräsidenten wollen staatlich finanzierte Presse durch ARD und ZDF nur mit sendungsbezogenen Inhalten erlauben / Begrenzung „presseähnlicher Angebote“ bei ARD und ZDF auf sendungsbezogene Inhalte ist Verbesserung bisheriger Pläne / Nachbesserung bei Negativliste notwendig

(Berlin) - Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt die Absicht der Ministerpräsidenten, im weiteren Verlauf der Abstimmung des 12. Rundfunkänderungs-staats­vertrages auch die Verlage erneut zu konsultieren. In der Sache ist es als Fortschritt zu bewerten, dass nach den heutigen Beratungen die Ermächtigung von ARD und ZDF zu öffentlich-rechtlicher Online-Presse etwas enger gefasst werden soll als bislang geplant. Nach dem letzten Entwurf hätte die Begrenzung gebührenfinanzierter Textberichterstattung auf sendungs­bezogene Inhalte im Wesentlichen nur für den praktisch irrelevanten Fall eines öffentlich-rechtlichen E-Papers gegolten. Nun stehen die Chancen sehr viel besser, dass sich die real existierende öffentlich-rechtliche Online-Presse auf sendungsbezogene Inhalte beschränken muss. Denn sendungsunabhängige Berichte sollen nun für alle „presse­ähnliche Angebote“ ausgeschlossen sein. Darunter fasst der Arbeitsentwurf ausdrücklich „nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen“. Genau dies trifft aber nach Ansicht der Zeitschriftenverleger auch auf die redaktionelle Text- und Bildberichterstattung der gebührenfinanzierten Websites zu.

„Es handelt sich um einen Schritt in die richtige Richtung,“ erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, heute in Berlin. „Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert, wenn ARD und ZDF behaupten, ihre redaktionelle Text- und Bildberichterstattung sei nicht presseähnlich. Selbst bei klarer Begrenzung der staatlich finanzierten Online-Presse auf sendungsbezogene Inhalte bleibt allerdings abzuwarten, ob dies allein ein praxistaugliches Abstandsgebot zur privaten Online-Presse schaffen kann.“ Mit einer künstlichen Erhöhung der Berichtsdichte in einem ihrer zahllosen TV-Kanäle könnten ARD und ZDF durchaus versuchen, trotz der Begrenzung auf sendungsbezogene Inhalte vollwertige staatlich finanzierte Online-Presse anzubieten. Deshalb sei es außerdem erforderlich, dass sendungsbezogene Texte nur als begleitende Randbetätigung und damit höchstens als Zusammenfassung gesendeter Nachrichten zulässig sein dürften.

In jedem Fall müsse eine Nachbesserung bei der Negativliste zum Thema Ratgeber erfolgen. Nach Informationen des VDZ sollen darin Ratgeberportale sendungsbezogen erlaubt werden, was die Negativliste in ihr Gegenteil verkehren und einer systematischen Aushebelung der 7-Tagesfrist Vorschub leisten würde. Hier sei dringend notwendig, Ratgeberportale generell zu untersagen. Allein unter Beachtung der 7-Tagesfrist könnten entsprechende Sendungswebsites auch die entsprechenden Themen textlich zusammenfassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Norbert Rüdell, Leiter, Presse und Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

(el)

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