Pressemitteilung | ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
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Mit dem Fuß in der Tür des deutschen Transferstaats / EU-Freizügigkeitsrichtlinie schafft finanzielle Wanderungsanreize für Selbständige und Schwarzarbeiter

(München) - Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene EU-Freizügigkeitsrichtlinie bringt Bewegung in die innereuropäische Wanderung. Nicht erwerbstätige EU-Bürger besitzen nun das Recht auf Personenfreizügigkeit. Ihr Zugang zu den Leistungen des deutschen Sozialstaats nach fünf Jahren Aufenthalt wurde erleichtert. Auch erwerbstätigen EU-Bürgern wird nach einer Wartezeit die Transfertür geöffnet. Selbständige werden bereits heute wie Inländer behandelt, und ab 2011 (nach Ablauf der Zuwanderungsbegrenzung) gilt dies auch für Arbeitnehmer.

"Die im europäischen Vergleich üppigen deutschen Sozialleistungen stellen einen Anreiz zur Wanderung dar", erklärt Wolfgang Ochel, Wissenschaftler am Münchner ifo Institut. "Aber nicht für jeden." Nach seinen Berechnungen profitieren vor allem Personen, die in Deutschland zunächst schwarz oder legal als Selbständige arbeiten. Diese Gruppen, die ab 2011 alle legal in Deutschland arbeiten können, machen ein Plus. Sie profitieren von den im Vergleich zu ihren Heimatländern vorhandenen Unterschieden im Grundsicherungsniveau. Besonders hoch sind diese Unterschiede im Vergleich zu den mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsländern.

Für nichterwerbstätige Personen ist der finanzielle Anreiz, den Wohnsitz nach Deutschland zu verlagern, auf Grund der zu überbrückenden fünfjährigen Wartezeit gering. Nur wenige Personen verfügen über die für Lebenshaltung und Krankenversicherung in Deutschland während der Wartezeit notwendigen finanziellen Mittel.

Die Ergebnisse dieser Studie sind im CESifo DICE Report, Vol. 4, Nr. 4, wiedergegeben. Darüber hinaus behandeln Ana Herrera de la Casa und Michal Meduna von der EU Kommission, Kay Hailbronner von der Universität Konstanz, sowie Tanja El-Cherkeh, Max Steinhardt und Thomas Straubhaar vom HWWI in Hamburg ausgewählte Aspekte der EU-Freizügigkeitsrichtlinie.

Quelle und Kontaktadresse:
ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Annette Marquardt, Pressesprecher Poschingerstr. 5, 81679 München Telefon: (089) 92240, Telefax: (089) 985369

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