Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Mit Kanonen auf Spatzen / Rationierung à la Lauterbach

(Berlin) - Krankenkassen bieten in Wahltarifen besondere Leistungen an und unterscheiden sich so von ihren Wettbewerbern. Die Versicherten bezahlen mit den von ihnen frei gewählten Tarifen zusätzliche Leistungen, wie z. B. die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln. Ohne Wahltarif zahlen die Patienten homöopathische Arzneimittel selbst. Wahlfreiheit und Wettbewerb: Das sind von allen politischen Parteien immer wieder wie ein Mantra vor sich hergetragene Dogmen für mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Doch genau das ist nun dem SPD-Abgeordneten Lauterbach ein Dorn im Auge, dabei hat eine rot-grüne Bundesregierung aus guten Gründen die Wahlmöglichkeiten der Homöopathie eingeführt. "Es ist bezeichnend, dass Erfahrungen betroffener Patientinnen und Patienten bei der Debatte, die Herr Lauterbach anfängt und der bereit-willig die Steigbügelhalter einer Rationierungspolitik beispringen, komplett außen vorgelassen werden. Krankenkassen haben diese Wahlleistungen in ihrem Katalog, weil Zehntausende von Patientinnen und Patienten mit der Homöopathie gute Erfahrungen gemacht haben, sie wünschen - und bereit sind, dafür zu bezahlen. So soll der Wettbewerb der Kassen weiter eingeschränkt und der Weg zur Einheitskasse vorgezeichnet werden", erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.

"Es ist ein klassisches mediales Beispiel, wie Politik versucht das beginnende Sommerloch auszufüllen. Der Eindruck wird erweckt, dass durch die Streichung angeblich unwirksamer Leistungen das Defizit der Krankenkassen auf-gefangen werden könnte. Beide Aspekte gehen ins Leere, denn Wirksamkeit weisen die Präparate, wie im Arzneimittelgesetz gefordert, nach und werden durch die zuständige und unabhängige deutsche Bundesoberbehörde zugelassen oder registriert. Zudem sind Homöopathika außerhalb von Wahltarifen durch die Kassen bis auf wenige Ausnahmen nicht erstattungsfähig und müssen daher durch die Patienten selbst bezahlt werden. Genau deshalb sind die Ausgaben der Kassen für homöopathische Arzneimittel außerhalb der Wahltarife im Verhältnis zu den Gesamtausgaben absolut zu vernachlässigen - rund 0,06 Prozent der Kassenausgaben für Arzneimittel auf Basis der Herstellerabgabepreise. So schießt man mit Kanonen auf Spatzen - der Anstieg der Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2009 dürfte damit mehr ausmachen als alle Leistungen für Homöopathie", so Sickmüller.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 27909-0, Telefax: (030) 2790361

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