Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Mit oder ohne BKA - Gesetz

(Berlin) - Gefährdung des internationalen Terrorismus muss abgewehrt werden

Seit mehr als 2 Jahren hat das Bundeskriminalamt aus der Politik den Auftrag, Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus zu betreiben. Die ausstehenden gesetzlichen Rechtsgrundlagen sollten in diesem Monat mit dem BKA-Gesetz verabschiedet werden.

"Die politischen Entscheidungen aus den Bundesländern zum BKA-Gesetz können sich nicht nur auf die Ablehnung beschränken, ohne zu der polizeilichen Bewältigung der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus etwas zu sagen", weist der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, auf das Handlungserfordernis zur Abwehr des internationalen Terrorismus hin.

"Wenn es die Bundesländer ablehnen, das BKA ebenfalls mit der Abwehr des internationalen Terrorismus zu beauftragen, dann müssen die Innenminister der Länder auf ihrer nächsten Sitzung ein Konzept vorlegen, wie sie allein die Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus betreiben wollen", fordert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sofortiges alternatives Handeln der Landesinnenminister.

"Wird ein Bundesland, ob nun Schleswig-Holstein oder Sachsen, mit einer Gefahrenlage von der Demension der "Sauerlandbomber"
konfrontiert, wissen wir heute schon, dass ohne das BKA solch eine Situation personell und technisch nicht zu bewältigen ist", ist die Einschätzung des BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen.

"Nicht nur politisch nein sagen, sondern dann auch das "wie" der Abwehr der internationalen terroristischen Bedrohung benennen", fordert der BDK-Chef Klaus Jansen die ausstehende sicherheitspolitische Entscheidung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

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