Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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"Mitarbeiter sollen Betriebsrente mitnehmen können"

(Brüssel) - EU-Kommissar Vladimír Špidla zeichnet verantwortlich für die Bereiche Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. Wie Špidla – ehemaliger Ministerpräsident Tschechiens – die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinie bewertet, wie der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet werden kann, wie Unternehmen soziale Verantwortung übernehmen sollen und was er sich von der jüngst angestoßenen Zusammenarbeit mit China verspricht, erläuterte der 53-jährige Tscheche im Brüsseler Handwerksgespräch.


Herr Kommissar, Sie haben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt, weil Sie der Ansicht sind, dass Deutschland die EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung nicht vollständig umgesetzt hat. Was bemängeln Sie?

Man muss zunächst ganz klar sagen, dass das Vertragsverletzungsverfahren nicht nur gegen Deutschland gerichtet ist, sondern insgesamt gegen 13 Mitgliedsländer – alte und neue. Die Antidiskriminierungsrichtlinien sind ein sehr wichtiges und auch ein sehr kompliziertes Dossier. Die Umsetzung ist manchmal schwierig.

In Deutschland ist der öffentliche Dienst im Moment vom Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) ausgenommen. Nach unserer Richtlinie müssen Beamte und Soldaten, die in eingetragener Partnerschaft leben genauso von Witwenrente, Haushaltszulage und Mitversicherung bei Krankenkassen profitieren können, wie verheiratete Partner. Außerdem sieht der Kündigungsschutz keinen direkten Schutz vor Diskriminierung vor. Die zweimonatige Klagefrist muss auf mindestens drei – wie sonst in Deutschland üblich – erhöht werden. Ich will aber betonen, dass nicht nur Deutschland nachbessern muss, sondern, wie gesagt, auch einige weitere Länder.


Planen Sie weitere Gesetzesvorschläge im Bereich Anti-diskriminierung?

Gründe dafür gibt es. Wir wollen aber sicher sein, dass wir an den richtigen Stellen ansetzen, bevor wir weitere Vorschläge machen. Darum sind wir im Moment dabei, Folgeabschätzungsverfahren durchzuführen, um zu sehen, wo genau die Schwächen liegen. Bis Juni sollten wir das geklärt haben.


Corporate Social Responsibility – zu Deutsch soziale Verantwortung der Unternehmen – ist ebenfalls ein Bereich, in dem Sie Verbesserrungen anstreben. Viele Unternehmen haben die Sorge, dass die EU-Kommission verpflichtende Maßnahmen einführen wird.

Diese Sorge ist unbegründet. Unser Konzept zur sozialen Verantwortung der Unternehmen beruht auf der Freiwilligkeit der Betriebe. Wir wollen, dass die Betriebe ihre soziale Verantwortung ernst nehmen, dass sie selbst innovativ werden und eigene Methoden und Aktivitäten entwickeln.


Die soziale Verantwortung der Betriebe ist längst ein Teil des modernen Unternehmertums. Auch, weil die Betriebe erkennen, dass sie selbst Vorteile daraus ziehen können. Wir wollen diesen Trend bestärken. Verpflichtende Maßnahmen hätten den Effekt, dass die Bewegung zum Stillstand kommt. Ich will Ihnen deshalb ganz klar sagen: unser Ansatz wird immer freiwillig bleiben.


Sie wollen es Arbeitnehmern leichter machen, ihre Betriebsrenten ohne große Verluste zum nächsten Arbeitgeber mitzunehmen. Was steckt dahinter?

Wir haben einen flexiblen Arbeitsmarkt, in dem die Arbeitnehmer im Schnitt weniger als fünf Jahre im selben Unternehmen arbeiten. Das ist die Realität. Entsprechend müssen die Rahmenregelungen für Betriebsrenten angepasst werden. Es kann nicht sein, dass Betriebsrentenansprüche verfallen, nur, weil der Arbeitnehmer nicht mindestens fünf Jahre im Betrieb war oder ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Ich will erreichen, dass die Rechte dieser Menschen besser geschützt sind.


Das System können die EU-Mitglieder nur einstimmig beschließen.

Fast alle EU-Länder unterstützen die Idee. Das Problem war zu Beginn, dass wir eine Form finden mussten, die für alle Staaten mit ihren unterschiedlichen Systemen anwendbar ist. Wir haben jetzt eine vernünftige juristische Struktur und sind uns im Prinzip auch fast einig.

Deutschland und Luxemburg nehmen bislang allerdings eine andere Position ein. Insbesondere was Punkte wie die Unverfallbarkeitsfrist und Dynamisierung der Betriebsrenten anbelangt. Ob wir die Diskussion bald beenden können und womöglich noch unter slowenischer EU-Ratspräsidentschaft zu einem Endkompromiss kommen, das weiß ich nicht, hoffe es aber.


Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten werden im Mittelstand auch dazu eingesetzt, um die Betriebstreue zu belohnen. Dies wäre nach Ihrem Vorschlag nicht mehr möglich.

Nein, das ist nicht richtig. Wenn Sie einen kleinen Betrieb haben und wollen Ihre guten Mitarbeiter halten, dann gibt es sehr viele Möglichkeiten, dies zu erreichen. Die Betriebsrente ist nur ein Teil davon. Sie dürfen nicht vergessen, dass auch die Unternehmer immer mehr Flexibilität fordern. Sie wollen Mitarbeiter einstellen, und wenn es nicht so läuft, wollen sie die Leute wieder entlassen können. Unsere Arbeitsmärkte werden flexibler – für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber – dieser Tatsache muss Rechnung getragen werden.

Ich möchte unseren Vorschlag zur Betriebsrente nicht als unternehmerfeindlich verstanden wissen, sondern als realistischen und zukunftsfähigen Ansatz, bei dem die Balance stimmt.


Mit Ihrem Flexicurity-Konzept wollen Sie den Arbeitsmarkt flexibel und sicher zugleich gestalten. Allerdings wird das Flexicurity-Konzept als vage und unkonkret kritisiert.

So kann man das nicht sagen. Die vom Europäischen Rat im letzten Jahr verabschiedeten Grundsätze sind ganz konkret. Betrachten Sie sich die Reaktion in Frankreich. Dort haben sie auf der Basis dieser Grundsätze eine "Flexicurité"-Einigung zwischen Gewerkschaften und Unternehmern erreicht. Das ist keine kleine Sache, sondern eine Entwicklung, die große Beachtung verdient. Andere Länder arbeiten ebenfalls daran und suchen konkrete Lösungen, die auf ihre spezifischen Verhältnisse am Besten anwendbar sind. Das ist genau unser Ziel. Wir wollen eine gemeinsame Strömung, wobei jedes Land entscheiden soll, wie es den Flexicurity-Gedanken am wirksamsten umsetzen kann.

Derzeit bereiten wir eine Reihe von Delegationsreisen vor. In der ersten Etappe werden wir Polen, Spanien, Frankreich und Schweden besuchen. Wir werden dort mit der Regierung und den Sozialpartnern über das Flexicurity-Konzept diskutieren, um verschiedene schlagkräftige Ansätze zu entwickeln. Wir wollen Fortschritte erzielen, die man sehen kann. So wie es auch die Lissabon-Strategie vorgibt. Flexicurity ist ein wesentlicher Teil der europäischen Strategie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Es geht also um Weiterentwicklung.


Sie haben die Zusammenarbeit zwischen der EU und China zum Thema Demographie begonnen. Warum?

Uns liegt es am Herzen, frühzeitig eine sozialpolitische Zusammenarbeit mit China zu entwickeln. Wir haben zusammen mit China eine Grundlage ausgearbeitet für die Entwicklung des Sozialschutzes in China, vor allem im Bereich der Pensionssysteme. Da unterstützen wir die Chinesen mit rund 20 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Für die Zusammenarbeit wurden sechs Regionen ausgewählt.


[Das Gespräch erschien bereits am 28.2.2008 im Deutschen Handwerksblatt.]

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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