Mitbestimmung darf unternehmerisches Handeln nicht lahm legen
(Berlin) - Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), unterstützt den Vorstoß von Wirtschaftsminister Werner Müller, die geplante Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. "Eine weitere Verschärfung der betrieblichen Mitbestimmung vor allem in kleinen und mittleren Betrieben - ist mit mir nicht zu machen. Neueinstellungen nur um die "Betriebsrats-Quote" zu erfüllen, sind absurd und gehen total am betrieblichen Alltag vorbei." Eine Novellierung sollte den Betrieben endlich die Chance geben, stärker Einfluss auf organisatorische Abläufe, Entlohnung und Neueinstellungen zu nehmen. Damit könnte auch das beschäftigungsfeindliche Monopol der Tarifparteien durchbrochen werden. Ein Stück Befreiung von den starren Vorgaben des deutschen Tarifrechts täte Not, so Henkel.
Erste Reformen - Stichwort Sparpaket und Steuerreform - seien zwar gemacht. Aber das könne nur ein Anfang sein. Überall werde eine Liberalisierung des Arbeitsmarktes gefordert. Ob OECD, EU oder EZB, alle seien der Meinung, dass die Euroschwäche auch mit der Verkrustung des Arbeitsmarktes zu tun habe. Die Verschärfung des Kündigungsschutzes für kleine und mittlere Unternehmen und die Abschaffung der Lohnfortzahlung habe man noch mit dem Namen Oskar Lafontaine verbunden. Aber bis heute sei in puncto Arbeitsmarktliberalisierung noch nichts passiert. Im Gegenteil: Die Bundesregierung verdichte das Regelwerk an drei Fronten weiter. Die angedachte Verschärfung der Mitbestimmungsrechte, die Einführung des praxisfernen Rechts auf Teilzeitarbeit sowie die Einschränkung befristeter Arbeitsverträge vernichteten am Ende mehr Arbeitsplätze als Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen würden, kritisiert Henkel.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI
Presse und Information
Telefon: 030/2028-1566
Telefax: 030/2028-2566