Miteinander statt Nebeneinander / Integration durch Fördern und Fordern
(Berlin) - Die Integration der Menschen mit ausländischer Herkunft in unsere Gesellschaft ist in unser aller Interesse. Dazu gehören gleiche Chancen der Teilhabe in Wirtschaft und Gesellschaft einschließlich der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts. Dies bedarf des Willens und der Anstrengung aller Beteiligten: des Staates und der Gesellschaft, aber auch der Eingewanderten selbst. Die aktuelle Debatte unterstreicht die Notwendigkeit einer sachlichen und differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema Integration und das Erfordernis eines umfassenden, alle Lebensbereiche einschließenden Integrationskonzeptes. Hierzu wollen BDA und DGB einen konstruktiven Beitrag leisten.
Die Werte des Grundgesetzes bilden das Fundament der Bundesrepublik Deutschland. Sie uneingeschränkt anzuerkennen ist Voraussetzung für die dauerhafte Eingliederung, denn eine Gesellschaft kann nur dann wirklich offen und integrationsfähig sein, wenn für sie ein klares Wertefundament mit Grundregeln für alle gilt. Grundwerte wie Demokratie, Freiheit, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau sind es, die ein friedliches Miteinander und einen zivilen Umgang ermöglichen. Wer gegen sie handelt ob unter dem Deckmantel der Religion oder zur Durchsetzung extremistischer Vorstellungen , kann nicht mit Toleranz rechnen.
Eine erfolgreiche Integration bedarf rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass Menschen, die schon lange in Deutschland leben und arbeiten, auch einen gesicherten und nicht nur immer wieder kurzfristig zu verlängernden Aufenthaltsstatus erhalten sollen. DGB und BDA begrüßen es, dass die Bundesregierung ihrer gemeinsamen Forderung entsprochen hat, allen, die sich ein Jahr lang legal in Deutschland aufhalten, auch die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu sichern. Hier sind bei positiven Erfahrungen wegen der besonderen Bedeutung eigener Arbeit auch frühzeitigere Arbeitserlaubnisse zu erwägen.
Die Integration der zugewanderten Ausländer und Aussiedler in der Arbeitswelt ist wie die Erfahrung zeigt überwiegend erfolgreich verlaufen. Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur arbeiten dort zusammen. Sie sind tarif-, arbeits- und sozialrechtlich gleich gestellt und besitzen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebs- oder Personalrat. Sie unterliegen aber auch unterschiedslos den gleichen Anforderungen an die Erfordernisse der Unternehmen und Betriebe. In vielen international tätigen Unternehmen wird die Vielfalt der Kulturen und die Unterschiedlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Chance für das Unternehmen und die dort Tätigen verstanden.
Unternehmensleitungen und Betriebsräte engagieren sich auch bei der beruflichen und sozialen Förderung von Migrantinnen und Migranten, auch um gezielt Benachteiligungen abzubauen. Mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit ist bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund der Zugang zu neuen, oft anspruchsvolleren Arbeitsfeldern gewachsen. Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven sind wichtige Elemente erfolgreicher Integrationsbemühungen. Integration in Arbeit und Beruf ist eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung unterschiedlicher Talente und erhöht die gegenseitige Akzeptanz. Sie kann damit eine wichtige Brücke für eine erfolgreiche und volle gesellschaftliche Integration sein.
Dennoch weisen die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote und die mangelnde Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf Defizite und Herausforderungen für das allgemeinbildende Schulsystem hin, die durch betriebliche Maßnahmen nicht bewältigt werden können. Die familiäre und soziale Situation sowie sprachliche Probleme führen häufig zu einem schlechten Abschneiden in der Schule bzw. einem Verlassen der Schulen ohne Abschluss. Eine erfolgreiche Integrationspolitik muss möglichst früh und umfassend ansetzen. Notwendig ist eine stärkere individuelle Förderung und der Ausbau der frühkindlichen Erziehung, wie auch im jüngsten OECD-Bericht gefordert. Gerade die Förderung der Deutschsprachkompetenz im Vorschulalter ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Sie sollte verbunden werden mit einer Erweiterung der Sprachkursangebote der Kindergartenträger, die sich gezielt an Eltern mit Migrationshintergrund richten und von diesen auch angenommen werden müssten. Das Schulsystem insgesamt muss sich mehr als bisher auf die veränderte Zusammensetzung der Schulklassen einstellen.
Von herausragender Bedeutung für eine erfolgreiche Integration sind ausreichende Deutsch-Sprachkenntnisse. Die deutsche Sprache bleibt die Eintrittskarte in das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben in Deutschland. Sie ermöglicht zugleich die gegenseitige Verständigung und den Austausch zwischen den unterschiedlichen Kulturen. Mit dem Zuwanderungsgesetz wird eine neue Grundlage für die Integrationsangebote geschaffen.
Eine Integrationspolitik, die die Potenziale der Eingewanderten fördert und die gleichzeitig den Willen zur Integration einfordert, eröffnet auch Chancen zur größeren Akzeptanz für eine Vielfalt an Kulturen und Ethnien auf dem Boden gemeinsamer Werte der Gesellschaft. Integrationswille und gegenseitiger Respekt, Offenheit und Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft sind ausschlaggebend, um die Bereicherung durch die Zuwanderung zum Tragen zu bringen. Die Politik ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft sichern und gleichzeitig unterschiedlichen kulturellen Identitäten Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Einwanderung erfordert Integration. Bestehende Integrationsdefizite können wir nur gemeinsam abbauen - durch Fördern und Fordern. Es muss uns gelingen, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt zu ermöglichen. Dies ist nicht nur eine nationale Aufgabe, sondern auch eine europäische Herausforderung. Deshalb müssen die Grundorientierungen dieser gemeinsamen Erklärung sich auch in der Politik der Europäischen Union widerspiegeln, so wie unsere nationale Integrationspolitik auch europäische Anstöße aufnehmen sollte.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055
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