Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Mitgliederversammlung in Berlin: BVMed legt 10-Punkte-Plan zur Bundestagswahl vor

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin einen 10-Punkte-Plan zur anstehenden Bundestagswahl zu den Notwendigkeiten der MedTech-Branche vorgelegt. "Wir benötigen eine neue Innovationskultur, die sich stärker an den Patientenbedürfnissen orientiert. Wir wollen mehr Transparenz und eine aktive Beteiligung in der Selbstverwaltung und den Gremien", forderte BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan bei der Vorlage des BVMed-Positionspapiers auf der Mitgliederversammlung des Verbandes am 7. April 2017 in Berlin. Das Papier kann unter http://www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Die Erstattungs- und Bewertungssysteme müssten an die Dynamik von medizinischen und technischen Weiterentwicklungen angepasst werden. Ein neues "Fortschrittsbeschleunigungsgesetz" für medizinische Innovationen könnte dafür den gesetzlichen Rahmen bilden, heißt es in dem BVMed-Papier. Der Verband spricht sich außerdem für mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Selbstverwaltung und deren Gremien aus. Vertreter der MedTech-Hersteller müssen dort, wo ihre Produktbereiche oder damit verbundene Verfahren betroffen seien, als Experten gehört und eingebunden werden. Zur Verfahrensbeschleunigung sollte es auch ein Antragsrecht der Herstellerverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für neue Medizintechnologien geben. Bei der Nutzenbewertung für innovative Medizintechnologien setzt sich der BVMed dafür ein, die Bedeutung von Registern und Versorgungsforschung stärker hervorzuheben.

Im Krankenhausbereich plädiert der BVMed für eine transparente, nachvollziehbare und überprüfbare Sachkostenkalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Eine sinnvolle Mehrmengenregelung müsse auch die steigende Lebenserwartung und Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Methoden, die für den stationären Sektor positiv bewertet worden sind, müssten auch ambulant erbracht werden, wenn entsprechende struktureller Voraussetzungen vorliegen. Um Vergütungen leichter und zielgenauer vereinbaren zu können, sollte es für ambulantes Operieren ein eigenständiges Vergütungssystem unabhängig vom EBM geben. Um einen effektiven Infektionsschutz im Krankenhaus zu gewährleisten, sollten Hygienemaßnahmen extrabudgetär vergütet werden.

In der Hilfsmittelversorgung setzt sich der MedTech-Verband für einen Qualitäts- statt Preiswettbewerb ein. Verhandlungsverträge sollten grundsätzlich die erste Vertragsoption sein. Erforderlich seien zudem standardisierte und spezialisierte Versorgungsstrukturen für die Behandlung chronischer Wunden. Dies könne durch ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) oder durch eine spezialisierte ambulante Wundversorgung (SAWV), in der auch die sonstigen Leistungserbringer als Wundversorgungsexperten einbezogen werden, erfolgen. Wichtig sei zudem eine ganzheitliche Digitalisierung der Versorgungsprozesse, der einheitliche Ausbau digitaler Anwendungen und die Interoperabilität der bestehenden Anwendungen. Für gesundheitsbezogene Apps, die eine medizinische und therapeutische Zweckbestimmung haben, sind die bewährten regulatorischen Rahmenbedingungen für Medizinprodukte zu adaptieren und weiterzuentwickeln.

Bei der Umsetzung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ist dem BVMed die Einsetzung einer Task Force in Deutschland mit allen Stakeholdern sowie ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(wl)

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