Mittelständler wehren sich / Verstaatlichung im Entsorgungsbereich droht
(Bonn/Berlin) - Die privaten Berliner Entsorgungsunternehmen sind strikt gegen die vom Senat geplante Verstaatlichung der Gewerbeabfallentsorgung in Berlin. Dies erklärten jetzt der Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Hans Jürgen Cierzon, und der Berliner bvse-Landesvorsitzende Andreas Siepelt. Für viele private Entsorgungsunternehmen wäre eine solche Entwicklung existenzbedrohend und würde mehr als tausend Arbeitsplätze in Berlin vernichten. Es ist unverständlich, warum ein funktionierendes System, in dem die privaten Entsorgungsunternehmen seit Jahren ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt hätten, nun durch eine Verstaatlichung zugunsten des städtischen Monopolisten Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ausgehebelt werden solle, betonten sie.
Um die Gewerbeabfallentsorgung in Berlin überhaupt sicherstellen zu können, wurde die Hat-Hat-Regelung 1991 von der Berliner Umweltbehörde ins Leben gerufen, erläuterte Siepelt. Da die BSR vor zehn Jahren keine ausreichenden Kapazitäten gehabt hätte, habe die Umweltbehörde bestimmte Gewerbebetriebe von der öffentlichen Entsorgung in den Bereichen Einsammeln und Befördern von Abfällen ausgeschlossen. Seither sammele die private Entsorgungswirtschaft auch die Abfälle zur Beseitigung bei diesen Gewerbebetrieben; der BSR verblieben seither die Kunden, die sie zum damaligen Zeitpunkt entsorgen konnte.
Jetzt nimmt laut bvse der Senat die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung zum Anlass, diese Hat-Hat-Regelung auszuhebeln und ausschließlich der BSR die Möglichkeit einzuräumen, gewerblichen Anfallstellen flächendeckend die sogenannte Pflichtrestmülltonne anzubieten. Dies sei ein Rückschritt in Richtung Verstaatlichung mit einem Wegfall der Wahlmöglichkeiten für die gewerblichen Verbraucher und wäre auch durch die Gewerbeabfallverordnung nicht gedeckt, betonte bvse-Präsident Cierzon. Die Gewerbeabfallverordnung fordere eine hochwertige Verwer-tung und die Andienung nicht verwertbarer Restabfälle an die Kommune. Auf der Grundlage der Hat-Hat-Regelung werde dies im Wege der Drittbeauftragung in Berlin praktiziert.
Die private Entsorgungswirtschaft hat, so Siepelt, die ihr in Berlin zugewiesenen Aufgaben seit mehr als zehn Jahren ordnungsgemäß und zuverlässig erfüllt: Wir sind eingesprungen, als wir gebraucht wurden und davon überzeugt, dass die in Berlin erfolgreich von allen Marktteilnehmern praktizierte Regelung auch zukünftig im Rahmen der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung den Verbrauchern, aber auch der Kommune den größeren Vorteil bietet.
Der Verband trete deshalb für eine Neue Partnerschaft zwischen der mittelständischen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft und den Kommunen mit ihren Unternehmen ein. Eine stärkere Einbeziehung von mittelständischen Unternehmen in die einzelnen Dienstleistungsbereiche der Abfallwirtschaft und fairer Wettbewerb nutze der Kommune, der Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt dem Gebührenzahler.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)
Hohe Str. 73
53119 Bonn
Telefon: 0228/988490
Telefax: 0228/9884999
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Internationaler bvse-Altpapiertag 2025: Zwischen globalen Märkten, Innovationen und politischen Weichenstellungen
- 1. BVSE DIGITAL SUMMIT 2025: Chancen, Strategien und Innovationen für die Recycling- und Entsorgungsbranche
- Koalitionsvertrag: Chancen für die Kreislaufwirtschaft nutzen – Mittelstand stärken