Pressemitteilung | Der Mittelstand. BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands - Bundeszentrale

Mittelstand braucht Anti-Benachteiligungsgesetz

(Berlin) – Zur heutigen (24. Februar) Beratung im Deutschen Bundestag über ein Anti-Benachteiligungsgesetz für den Mittelstand erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: „Angesichts von über fünf Millionen Arbeitslosen muss die Bundesregierung endlich handeln. Mit ihrem Vorschlag für ein Anti-Benachteiligungsgesetz zugunsten des Mittelstandes hat die FDP-Bundestagsfraktion den richtigen Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung gewiesen. Staatliche Konjunkturprogramme, wie vom DGB gefordert, sind abzulehnen, da sie allenfalls einen Strohfeuereffekt auslösen.

Die in dem FDP-Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen – im übrigen langjährige Forderungen des BVMW – ließen sich schnell umsetzen; sie trügen entscheidend zur Flexibilisierung im Arbeitsrecht und damit zur Wiederbelebung des Arbeitsmarktes bei. Dies gilt vor allem für:

- die Abschaffung der Allgemeinverbindlichkeit für Tarifverträge; der Mittelstand braucht betriebliche Bündnisse für Arbeit
- eine Lockerung des Kündigungsschutzes; Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter sind von der rot-grünen Verschärfung auszunehmen
- eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes; in Unternehmen bis 20 Beschäftigte ist ein Betriebsrat überflüssig
- die Erleichterung der Unternehmensnachfolge; keine Erbschaftsteuer bei Fortführung des Betriebes für mindestens zehn Jahre.

Die Beseitigung der ärgsten Benachteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen kann nur ein erster Schritt sein. Ihm muss eine radikale Reform auf dem Arbeitsmarkt, im Steuersystem und bei den sozialen Sicherungssystemen folgen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland kann sich heute weniger denn je eine Politik der ruhigen Hand leisten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) Mosse Palais, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Telefon: 030/5332060, Telefax: 030/53320650

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