Mittelstand erwägt Verfassungsklage gegen vorgezogene Abführungspflicht von Sozialbeiträgen
(Berlin) - Die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) prüft, gegen die vorgezogene Abführungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Das ab Januar geltende Gesetz verstößt gegen Artikel 14 GG. Das nehmen wir nicht widerstandslos hin", erklärt Werner Küsters, Präsident des mit 100.000 mittelständischen Unternehmern größten deutschen Dienstleisterverbands AWM. "Die Neuregelung kostet den Mittelstand mindestens eine Milliarde Euro. Das bringt viele Firmenchefs in Existenznöte", so Küsters.
Hintergrund ist die ab 01.01.2006 geltende Regelung, nach der Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge im voraus statt bisher am Ende des Monats zahlen müssen. 20 Milliarden Euro sollen so in die Sozialkassen gespült werden. "Viele Betriebe haben das Geld aber schlicht nicht und müssen dafür Kredite aufnehmen. Allein die Zinsen für diese Kredite kosten die Firmen mehr als eine Milliarde Euro. Geld, das für Jobs und Investitionen fehlt, und zahlreiche Firmen in Existenznöte bringt", empört sich Küsters. Die Möglichkeit zur Ratenzahlung, verteilt auf sechs Monate, entlastet die Firmen nicht, zumal die vorgesehene Stundung der Beiträge bei drohender Insolvenz im Belieben der Krankenkassen liegt. "Das öffnet der Willkür Tür und Tor", so der AWM-Präsident.
Hinzu kommt: Firmen müssen die Sozialbeiträge im voraus schätzen und zahlen und dann am Ende des Monats mit den tatsächlich überwiesenen Löhnen abgleichen. "Ein bürokratischer Mehraufwand von bis zu 70 Prozent", schätzt Küsters, "denn gerade bei Dienstleistern schwanken die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat erheblich." Geradezu skandalös ist für Küsters, daß die Krankenkassen damit drohen, Säumniszuschläge zu erheben, wenn die Schätzungen zu niedrig waren. "Eine echte Provokation", so Küsters.
Wie sich das neue Gesetz in der Praxis auswirkt, lesen Sie in beiliegendem Unternehmerbeispiel.
Vorgezogene Abführungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge belastet Kieler Unternehmen
Zum Januar 2006 muß der Kieler Dienstleistungssunternehmer Björn Wackerhagen die Sozialversicherungsbeiträge für seine 2500 Beschäftigten nicht wie bislang zur Mitte des Folgemonats, sondern bereits am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats abführen. Die Gesetzesänderung führt zu einem Mehraufwand von 50 bis 70 Prozent in der Lohnbuchhaltung und in der Einsatzleitung, sind doch 2500 Abschlags- und Endberechungen für 163 verschiedene Krankenkassen zu erstellen.
Seine Beschäftigten erhalten überwiegend kein einheitliches Gehalt, sondern eine Entlohnung entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden. Von Monat zu Monat fällt für jeden Beschäftigten nicht nur eine unterschiedliche Arbeitsstundenzahl an, hinzu kommen Nacht- bzw. Feiertagszuschläge. Nun muß für jeden Beschäftigten das Monatseinkommen bereits zur Mitte des Monats geschätzt werden. Wenn diese Schätzung nicht mit der voraussichtlichen Beitragshöhe übereinstimmt, muß das Unternehmen zusätzlich einen Säumniszuschlag zahlen. Dabei sind genaue Schätzungen für die Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft gar nicht möglich, fallen doch viele unvorhersehbare Aufträge an.
"Wenn im Kieler Hafen ein Frachter leck schlägt, dann muß der sofort repariert werden. Dafür stelle ich dann 20 Schweißer und für jeden Schweißer eine Brandwache. Hinzu kommt noch Bewachungspersonal. So etwas kann jederzeit passieren, über 1000 solcher Aufträge fallen im Monat an", so Björn Wackerhagen.
Neben dem Bürokratieaufwand wird das Unternehmen mit Mehrkosten in Höhe von 1.8 Millionen Euro im nächsten Jahr belastet. Auch wenn sich die Summe auf 6 Monate verteilen läßt, ist eine Finanzierung bei den Banken zu adäquaten Bedingungen kaum möglich. "Die Mehrkosten bleiben bei uns hängen, die Kunden zahlen auch in Zukunft nicht besser oder schneller", so Wackerhagen.
Die Kunden zahlen ihre Rechnungen frühestens im Folgemonat, teilweise erheblich später. Demzurfolge wird dem Unternehmen ab dem nächsten Jahr Monat für Monat Liquidität entzogen, weil der Zeitraum von der Abführung der Sozialversicherungsabgaben bis zur Bezahlung der Rechnungen durch die Auftraggeber überbrückt werden muß.
"Das Gesetz muß zurückgezogen werden, ein Einmaleffekt für die Rentenkasse ist die fortdauernde bürokratische Mehrbelastung für Unternehmen nicht wert", erklärt Wackerhagen.
Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM)
Pressestelle
Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 288807-0, Telefax: (030) 288807-10
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