Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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Mittelstand fordert: Kein Kündigungsschutz für unwillige und faule Lehrlinge

(Berlin) - Der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM), Günter Schmitt-Bosslet, fordert die Einschränkung des Kündigungsschutzes bei Lehrlingen, um die Leistungsbereitschaft zu erhöhen.

"Lehrlinge sind heute praktisch unkündbar. Dies gilt auch, wenn sie miserabelste Leistungen bringen. Unsere Forderung lautet: Lehrlinge, die permanent nicht die beruflichen und schulischen Anforderungen erfüllen, müssen künftig entlassen werden können. Insbesondere gilt dies beim Durchfallen in der Zwischenprüfung", so Schmitt-Bosslet.

Bisher sei nach der dreimonatigen Probezeit die Kündigung eines Auszubildenden nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Straftaten, möglich. "Es gibt Lehrlinge, die zeigen erst nach Ablauf dieser Probezeit ihr wahres Gesicht, weil sie wissen, daß ihnen kaum was passieren kann. Die Bereitschaft zu lernen und ihren Job zu tun, sinkt dann rapide", erläutert Schmitt-Bosslet.

"So ein Verhalten stört nicht selten den Betriebsfrieden und das Arbeitsklima in der gesamten Belegschaft. Kleine und mittelständische Unternehmer, die mit solchen Jugendlichen Erfahrungen gemacht haben, bieten meist keine Lehrstellen mehr an. Und in den letzten Jahren berichten immer mehr Unternehmer von solchen negativen Vorkommnissen. Nicht selten ziehen sie sich über die gesamte Lehrzeit", gibt Schmitt-Bosslet die Erfahrungen der Mittelständler wieder.

"Eine Lockerung des Kündigungsschutzes bei unwilligen und faulen Lehrlingen wird daher auch die Attraktivität der Lehrstellen erhöhen und die Unternehmer wieder dazu bewegen, mehr einzustellen", ist Schmitt-Bosslet überzeugt.

Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM) Luisenstr. 41, 10117 Berlin Telefon: 030/288807-0, Telefax: 030/288807-10

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