Mittelstand für besseren Schutz geistigen Eigentums im Internet / Europaparlament sollte Urheberrecht mit Jahresfrist zur Überprüfung verabschieden (#artikel13)
(Berlin) - "Für den Mittelstand ist der Schutz geistigen Eigentums angesichts der Macht der Internetkonzerne von zentraler Bedeutung. Das EU-Urheberrecht darf jedoch nicht zu einer Einschränkung beim E-Commerce im Mittelstand führen. Deshalb sollte das Europaparlament das Gesetz mit einer Frist zur Überprüfung nach einem Jahr verabschieden." Das erklärte der deutsche und europäische Mittelstandspräsident Mario Ohoven vor der morgigen Abstimmung im Europaparlament.
Mittelständler dürften nicht mit technischen Lösungen wie Uploadfiltern überfordert werden, so Ohoven. "Das neue Urheberrecht darf nicht mittelständische Unternehmer bestrafen, die die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen." Dagegen würde sich der Mittelstand zur Wehr setzen.
"Wenn in einer aktuellen Unternehmerumfrage unseres Verbandes über 37 Prozent der Mittelständler eine Beeinträchtigung ihrer geschäftlichen Aktivitäten durch die EU-Urheberrechtsnovelle erwarten, muss der europäische Gesetzgeber diese Sorgen des Mittelstands ernstnehmen", betonte der Mittelstandspräsident.
Niemand könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen, wie sich das neue EU-Urheberrecht im unternehmerischen Alltag auswirken werde. "Wir werden daher für den deutschen Mittelstand nach einem halben Jahr eine erste Bilanz ziehen", kündigte Ohoven an.
Quelle und Kontaktadresse:
(BVMW) Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V.
Eberhard Vogt, Pressesprecher
Potsdamer Str. 7 | Potsdamer Platz, 10785 Berlin
Telefon: (030) 533206-0, Fax: (030) 533206-50
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