Mittelstand kann mit Steuerkompromiss leben
(Berlin) - Der sich anbahnende Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der Union zum Steuervergünstigungsabbaugesetz kommt nach Auffassung des Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, dem Mittelstand entgegen. Damit könnten wir leben. Gleichwohl besteht Nachbesserungsbedarf. Beim Körperschaftsteuerguthaben droht ein Vertrauensverlust der Klein- und Mittelbetriebe in den Staat.
Die geplante Neuregelung dürfe nicht diejenigen Unternehmen benachteiligen, die im Vertrauen auf den dauerhaften Bestand des alten Körperschaftsteuersystems zur Liquiditätsvorsorge im Vorjahr nicht von der Auskehrmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Das Verhalten weniger Konzerne, die Milliardenguthaben beim Fiskus eingelöst haben, kann nicht als Vorbild dienen. Der Staat darf einer Abzockermentalität nicht noch Vorschub leisten, so Ohoven.
Einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen innerhalb mehrfach gestufter Konzerne stehe man nicht von vornherein ablehnend gegenüber, betonte er. Hier seien die Kapitalgesellschaften in der Vergangenheit gegenüber den mittelstandstypischen Personengesellschaften bevorzugt worden. Ohoven weiter: Das einfache Mutter-Tochter-Modell muss aus Gründen des Vertrauensschutzes von der Neuregelung ausgenommen bleiben.
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