Pressemitteilung | Unternehmerverband - Die Gruppe e.V.

Mobile Arbeit Gesetz: Keine Notwendigkeit für gesetzliches Recht auf Homeoffice

(Duisburg) - Für ein gesetzliches Recht auf Homeoffice gibt es keine Notwendigkeit, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. "Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gute Regelungen finden, die Arbeit flexibel zu organisieren: Ob zu Hause, in wechselnden Teams im Büro oder ohne Kontakt beim Schichtwechsel.

Die Sozialpartnerschaft hat sich auch in dieser Notsituation bewährt: Für die speziellen Anforderungen jedes einzelnen Betriebs finden diejenigen die besten Lösungen, die direkt davon betroffen sind. Mobiles Arbeiten ist in Deutschland Alltag; wo dies möglich ist, bieten die Arbeitgeber dies heute schon an. Allerdings ist die Lage der Unternehmen so unterschiedlich, dass es völlig falsch wäre, ein staatliches Reglement mit einer festen Anzahl von 24 Tagen pro Jahr einzuführen.

Dieses würde im Gegenteil neue Ungerechtigkeiten hervorrufen: Denn in der Produktion, im Handwerk oder im Handel ist es ja ohne Mitarbeiter vor Ort gar nicht möglich, das Geschäft aufrechtzuerhalten. Zudem braucht kein Unternehmen in der derzeit sowieso schwierigen Zeit weitere Rechtsansprüche, Auflagen oderBürokratie. Viele Unternehmen kämpfen um ihr Überleben, die Mitarbeiter ziehen mit. Gerade in Krisenzeiten dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden.

Statt mit dieser Symbolpolitik neue Baustellen aufzumachen, sollte die Politik die zuvor nötigenHausaufgaben erledigen: Das Arbeitszeitgesetz etwa muss dringend modernisiert werden, es stammt noch von anno dazumal. Es müssen Unsicherheiten beseitigt werden, wie im Homeoffice Datensicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Und nicht zuletzt sorgen vor allem mehr Betreuungsmöglichkeiten für Flexibilität bei Beschäftigten."

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband - Die Gruppe e.V. Jennifer Middelkamp, Pressesprecherin Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

(sf)

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