Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Mobilfunk: Stopp des Boykotts des Blauen Engels / Erstes Handy mit Umweltzeichen / Billen: Das muss Schule machen

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert alle Handyhersteller auf, strahlungsarme Handys mit dem Umweltzeichen zu kennzeichnen. Erstmals wurde heute (29. August 2007) ein Handy der Firma Kandy Mobile mit dem ´Blauen Engel´ ausgezeichnet. "Es ist eine Schande, dass es fünf Jahre dauern musste, bis ein erster Handyhersteller den Blauen Engel beantragt hat", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

"Angesichts möglicher Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlen haben Verbraucher ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Maße sie sich beim Telefonieren elektromagnetischen Wellen aussetzen", kritisiert Billen den Boykott der großen Handyanbieter. Die wichtigen Informationen zum Strahlungswert und zu den Umwelteigenschaften würden von den Herstellern nach wie vor eher versteckt. Vor allem für Eltern, die ihre Kinder mit dem Kauf des richtigen Handys einer möglichst geringen Strahlung aussetzen wollen, sei eine transparente Kennzeichnung unverzichtbar. "Der Einsatz des Blauen Engels würde strahlungsarme Geräte auf einen Blick erkennbar machen". Billen hofft, dass das Beispiel Kandy Mobile Schule macht und weitere Hersteller ihre Informationspolitik den Kundenbedürfnissen anpassen.

Bereits seit 2002 kann der Blaue Engel von Handyherstellern beantragt werden. Neben einer geringen Strahlung (SAR-Werte von 0,6 Watt bezogen auf 1 Kilogramm Körpermasse) müssen dabei folgende Kriterien erfüllt werden: Die Gehäuse müssen recyclinggerecht sein, die Batterien dürfen weder Blei, Cadmium noch Quecksilber enthalten. Es muss eine externe Hör- und Sprecheinrichtung mitgeliefert werden und die Produkte müssen umweltfreundlich verpackt sein.

Im Dezember 2001 hatten sich die Mobilfunkbetreiber nach Gesprächen im Bundeskanzleramt unter anderem dazu verpflichtet, den Verbraucherschutz und die Kennzeichnung von Handys zu verbessern. Die jährlichen Gutachten zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche belegen jedoch enorme Defizite in der Umsetzung. Sowohl das Informationsangebot zu den Strahlungswerten als auch die Schulung des Verkaufspersonals lassen nach wie vor zu wünschen übrig. "Wenn die Anbieter endlich ´Ja´ zum Blauen Engel sagen würden, könnten sie ihr Bremser-Image mit einem Schlag ablegen", so Billen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen, beim Kauf eines Handys auf einen SAR-Wert von unter 0,6 Watt/kg zu achten. Der gesetzlich tolerierte Grenzwert liegt zur Zeit bei 2 Watt pro Kilogramm. Die Unterschiede sind jedoch gravierend: Manche Mobiltelefone belasten bis zu sechs Mal mehr als andere. Die SAR-Werte marktgängiger Handys können im Internet unter www.handywerte.de oder www.bfs.de/elektro/oekolabel.html abgerufen werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft in regelmäßigen Abständen die Strahlung von Handys. Von 882 Geräten blieb im Juli 2007 ein gutes Drittel der Geräte unter dem 0,6-W/k-Maximalwert, wie ihn der Blaue Engel vorschreibt und die Verbraucherzentralen empfehlen.

Was sagt der SAR-Wert aus?

SAR steht für die Strahlungsabsorptionsrate (SAR) der Geräte. Sie ist die Vergleichsgröße für die vom Körper aufgenommene Wärmestrahlung und gibt an, wie viel der Energie aus den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in einer bestimmten Zeit vom Körper aufgenommen wird. Für ein Handy ist vor allem die im Kopf aufgenommene Energie von Bedeutung. Es wird vermutet, dass vor allem Kinder durch die Strahlung von Handys besonders gefährdet sind, da ihr sich noch entwickelndes Nervensystem viel Strahlung absorbiert.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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