Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Mobilfunkbetreiber stimmen Netzausbau künftig mit Kommunen ab

(Berlin) - Mit dem Abschluss einer “Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze” besiegelten am 9. Juli 2001 die Kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag sowie Deutscher Landkreistag und sechs Mobilfunknetzbetreiber die Grundlagen ihrer zukünftigen Zusammenarbeit beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur. Als wichtigen Schritt in Richtung eines zukünftig konfliktärmeren Ausbaus der Mobilfunknetze bezeichnete der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,Helmut Dedy, heute in Berlin die in der Vereinbarung enthaltene Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber E- Plus, Group 3G, Mannesmann Mobilfunk, Mobilcom, T- Mobil und VIAG Intercom, den Kommunen weitgehende Mitspracherrechte bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten einzuräumen. “Damit haben die Netzbetreiber der Forderung der Kommunen nachgegeben, umfassende und frühzeitige Informationen über den Bau neuer Mobilfunkanlagen zu erhalten und ihre Interessen bei der Standortauswahl zu berücksichtigen”, so Dedy.

Die Netzbetreiber haben sich verpflichtet, die Städte, Gemeinden und Landkreise über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle ins Auge gefassten Standorte zu benennen. Ferner besteht die Verpflichtung, von den Kommunen vorgeschlagene Alternativstandorte für Mobilfunkanlagen vorrangig zu berücksichtigen, sofern dies technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren ist. Die Vereinbarung sieht weiterhin vor, dass die Abstimmungsverfahren innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen abgeschlossen werden sollten. Zusätzlich zum bereits geregelten Abstimmungsverfahren werden die Netzbetreiber die Kommunen auch über die tatsächliche Inbetriebnahme von Antennenanlagen informieren. Städtebauliche Belange sollen durch möglichst optimale Nutzung vorhandener und zukünftiger Antennenstandorte gewahrt werden.

Mit dem Zustandekommen der Vereinbarung sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund die in den letzten Wochen vieldiskutierte Forderung nach einem gesetzlichen Beteiligungsrecht der Kommunen beim Mobilfunknetzausbau als zunächst erledigt an. “Voraussetzung ist allerdings, dass die vereinbarten Regeln von den Netzbetreibern auch eingehalten werden und die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, durch ihr Mitspracherecht bei der Standortauswahl den Besorgnissen der Bürger und städtebaulichen Belangen Rechnung zu tragen” mahnte Dedy die Unternehmen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses werde man die Umsetzung vor Ort sehr aufmerksam verfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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