Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

Mobilität ohne Bürokratie / Eine Plakette zur Kennzeichnung reicht aus!

(Bad Homburg) - Im Vorfeld der erneuten Behandlung der Kennzeichnungsverordnung im Bundeskabinett am 31. August 2005 schlägt der VDIK vor, den aus älteren Dieselfahrzeugen stammenden Partikelausstoß unbürokratisch und gezielt zu minimieren. Danach sollen mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung Pkw und Lkw mit Dieselantrieb, die lediglich die Abgasnormen bis zur Stufe Euro1 erfüllen, mit einer Plakette (beispielsweise rot oder schwarz) gekennzeichnet werden. Ein Jahr nach dem endgültigen Inkrafttreten der verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Behandlung von Fahrzeugen mit geringem Partikelausstoß sollen auch Euro2-Fahrzeuge mit der gleichen Plakette gekennzeichnet werden. Die korrekte Kennzeichnung der jeweils betroffenen Fahrzeuge könnte ohne Mehraufwand im Rahmen der regelmäßigen gesetzlichen Fahrzeugüberwachung kontrolliert werden. Damit können sich Besitzer solcher Fahrzeuge wie auch der Wirtschaftsverkehr auf diese Situation einstellen und die Fahrzeuge durch neuere ersetzen oder mit Partikelminderungssystemen nachrüsten. Dieser stufenweise Ansatz ist auch erforderlich, weil es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, klare verkehrsrechtliche Rahmenbedingungen in diesem Bereich zu schaffen.

VDIK-Präsident Volker Lange: „Unser Vorschlag ist mindestens so einfach wie die seit langem gewünschte Steuererklärung auf dem Bierdeckel, enthält klare und gezielte Anreize zur Bestandserneuerung, diskriminiert die modernen umweltfreundlichen Fahrzeuge nicht und verursacht keine unnötigen Kosten für die Autofahrer, da nur die zahlenmäßig relativ kleine Gruppe von hoch emittierenden Fahrzeugen gekennzeichnet wird. Durch den stufenweisen Ansatz besteht für Autofahrer und Industrie Planungssicherheit. Der Politik bietet der Vorschlag die Möglichkeit, auch in Zukunft flexibel auf die Entwicklung der Luftqualität zu reagieren.“

Der VDIK fordert weiterhin, dass durch Anpassung der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Lkw schnellstmöglich planbare Anreize zum Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge geschaffen werden. Dabei sollte auch die Nachrüstung aller Dieselfahrzeuge mit Partikelminderungssystemen berücksichtigt werden. Die Förderung von Neufahrzeugen sollte sich an zukünftigen und europaweit gültigen Abgasnormen orientieren und keine bestimme Technik vorschreiben.

Lange weiter: „Nur eine technikneutrale und auf Wirkvorschriften basierende Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge nutzt das gesamte Innovationspotential der internationalen Fahrzeughersteller und führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg Telefon: 06172/98750, Telefax: 06172/987520

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