Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Anzeige

Moderneres GmbH-Recht hilft Unternehmern und Gründern / GmbH-Gründungen werden einfacher und schneller / Keine Kostenentlastung für Unternehmen / Sicherung des Cash-Pooling positives Signal

(Berlin) - „Die Modernisierung des GmbH-Rechts ist im Grundsatz gut. Sie hätte jedoch mutiger und konsequenter ausfallen können.“ So bewertet BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf das am Donnerstag (26. Juni 2008) vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). „Die Gründung einer GmbH wird einfacher und schneller. Angesichts der europäischen Rechtsentwicklung ist es richtig, den GmbHs zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen. Dies reicht aber nicht aus, um aus der GmbH wieder einen Exportschlager wie früher zu machen“, so der BDI-Hauptgeschäftsführer.

„Aus Sicht der Unternehmen ist besonders enttäuschend, dass die kleine Berufsgruppe der Notare sich zulasten der Gesamtwirtschaft ihre Privilegien bewahren konnte. Das belastet Gründer und bestehende GmbHs gleichermaßen. Die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden notariellen Beistand konnte sich nicht durchsetzen“, sagte Schnappauf. Der Gesetzgeber habe auch nicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der GmbH-Anteilsabtretung verzichtet. „Die Schriftform sollte wenigstens bei vorheriger Einschaltung rechtskundigen Rats ausreichen“, forderte Schnappauf. Die notarielle Beurkundung koste die Unternehmen viel Zeit und Geld. „Deutsche Unternehmen werden auch künftig nach Basel oder Zürich reisen, um GmbH- oder Anteilsverkäufe dort beurkunden zu lassen“, sagte Schnappauf. Während eine solche Beurkundung in Deutschland ab einem Geschäftswert von 60 Mio. Euro mehr als 53.000 Euro kostet, seien dies in der Schweiz allenfalls etwa 10.000 Euro.

„Positiv ist, dass der Gesetzgeber das so genannte Cash-Pooling – eine Art der Konzern Innenfinanzierung – auf sichere Füße stellt. Cash-Pooling ist international anerkannt und üblich. Deutschland kann sich keinen Sonderweg leisten“, sagte Schnappauf. Die Unternehmen sparen hierdurch jährlich Zinsen in Millionen-Euro-Höhe.

Der BDI setzt jetzt große Hoffnung in die Europäische Privatgesellschaft (EPG) – Societas Privata Europaea (SPE). „Die EPG als `europäische GmbH´ stößt bei Industrieunternehmen auf große Resonanz. Sie ermöglicht ein einheitliches Auftreten in ganz Europa“, sagte Schnappauf. EU-Kommissar McCreevy hatte am 25. Juni 2008 eine entsprechende Verordnung vorgeschlagen, der allerdings noch alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige