Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
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Möllenberg: „Gesetzlicher Mindestlohn muss kommen!“

(Hamburg) - „Die Ankündigung der Bundesregierung, die Dienstleistungsrichtlinie durch die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland zu ergänzen, ist ein konsequenter Schritt, der zügig umgesetzt werden muss. Wer A sagt, muss auch B sagen.“ Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Freitag erklärt. Möllenberg bekräftigte den Hinweis des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, dass in keinem der 19 EU-Staaten mit Mindestlöhnen die Arbeitslosigkeit gestiegen sei und ergänzte: Nach den Erfahrungen der europäischen Gewerkschaften sei auch nicht die Tarifautonomie gefährdet.

„Immer mehr Arbeitgeber versuchen, sich der Bindung von Tarifverträgen zu entziehen. Deshalb muss eine untere Grenze gegen Lohndumping eingezogen werden: Der existenzsichernde Mindestlohn muss kommen.“ Als Ziel benannte Möllenberg ein Monatsentgelt von 1.500 Euro brutto. Dies entspreche einem Stundenlohn von fast neun Euro. In einer ersten Stufe müsste ein Mindestlohn bei 7,50 Euro angesiedelt sein.

„Wir brauchen heute einen gesetzlichen Mindestlohn, weil sonst in vielen Branchen eine Existenzsicherung nicht möglich ist und die Menschen trotz Arbeit arm sind“, so Möllenberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Dr. Karin Vladimirov, Pressesprecherin Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

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