Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Mofas und Mopeds: Freie Fahrt mit blauen Kennzeichen

(Berlin) - Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2015 nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig. Wer dennoch weiter mit einem alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich zudem strafbar. Die neuen blauen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

Weniger Unfälle, weniger Diebstähle

Nach den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben im Jahr 2013 rund 1,7 Millionen Mofas und Mopeds knapp 23.000 Haftpflichtschäden verursacht. Diese kosteten die Versicherer insgesamt rund 59 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Unfallhäufigkeit der Kleinkrafträder von 15 auf nur noch 13 Schäden je 1.000 Fahrzeuge.

Ebenfalls rückläufig war die Zahl der Diebstähle: Im Jahr 2013 wurden rund 3.200 kaskoversicherte Mofas und Mopeds geklaut, das waren 24 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotzdem verschwinden Kleinkrafträder damit immer noch deutlich häufiger als andere Kraftfahrzeuge: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 13 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlsquote 2013 bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?

- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm3 Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.

- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.

- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3.

- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.

- Motorisierte Krankenfahrstühle

- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

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