Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Monika Harms erste Generalbundesanwältin

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund (djb) gratuliert der bisherigen Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof, Monika Harms, zu ihrer Ernennung als Generalbundesanwältin. Erstmals steht jetzt eine Frau an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Monika Harms, die bisherige Vorsitzende des 5. Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH), wurde 1946 in Berlin geboren und war nach dem Jurastudium zunächst Staatsanwältin in Hamburg, dann dort Richterin am Jugend- und Finanzgericht, wechselte 1987 als eine von sechs Frauen an den BGH und wurde 1999 Vorsitzende des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats des BGH.

„Eine beispielhafte Karriere - die Generalbundesanwältin ist ein Vorbild für junge Juristinnen und wird ihnen Mut machen, ihre Karriereziele hoch zu stecken“, freut sich die Präsidentin des djb, Jutta Wagner.

Der djb fordert die zuständigen Gremien auf, auch bei der Besetzung freier Stellen bei den Obergerichten und dem Bundesverfassungsgericht auf die Ernennung von Richterinnen zu achten. Insbesondere beim Bundesverfassungsgericht droht die Besetzung der Richterstellen unter Gender-Gesichtspunkten in eine Schieflage zu geraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Anke Gimbal, Geschäftsführerin Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22

(tr)

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