Monopolkommission: Mehr Transparenz in der Lebensmittellieferkette nötig
(Berlin)- Seit 2020 sind die Lebensmittelpreise in Deutschland durchschnittlich um mehr als 35 Prozent gestiegen und damit stärker als in anderen Ländern der EU. Ob alle Preissteigerungen gerechtfertigt sind, lässt sich nicht abschließend sagen. Es fehlen notwendige Daten. Das ist das Ergebnis eines Sondergutachtens der Monopolkommission. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, für mehr Transparenz bei den Lebensmittelpreisen zu sorgen.
„Das Sondergutachten der Monopolkommission zeigt: Es braucht mehr Transparenz bei Lebensmittelpreisen. Verbraucher:innen müssen darauf vertrauen können, dass sich die Preise entlang der Wertschöpfungskette – vom Bauern bis zum Supermarkt – fair bilden. Nur wenn die notwendigen Daten vorliegen, lassen sich unfaire Preiserhöhungen aufdecken“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln sind ein Problem für Verbraucher:innen: In einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus Dezember 2024 gaben 39 Prozent der Verbraucher:innen an, sich aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise beim Lebensmitteleinkauf einschränken zu müssen. Bei Verbraucher:innen mit einem Haushaltseinkommen bis 2.000 Euro netto waren es sogar 70 Prozent.
Verbraucherzentrale fordert: gesamte Lebensmittellieferkette in den Blick nehmen
Die Monopolkommission hat in ihrem Gutachten festgestellt, dass die Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel hoch ist. Wenige große Anbieter (Edeka, Rewe, Aldi, Lidl/Kaufland) decken fast den kompletten Markt ab. Nach Analyse der Monopolkommission fehlen allerdings wichtige Daten, um den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel sowie bei Herstellern zuverlässig einschätzen zu können. Es braucht mehr Informationen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Nach Angaben der Monopolkommission müsse die gesamte Lieferkette in den Blick genommen werden.
Die Monopolkommission verweist darauf, dass das vorhandene Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz eine gute Grundlage für Fairness in der Lieferkette bietet. Landwirt:innen trauen sich mitunter aber nicht, das Gesetz zu nutzen – aus Sorge, ihre Verträge zu verlieren. Eine weisungsfreie Ombudsperson kann hier eine neutrale Anlaufstelle sein. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands kann die im Koalitionsvertrag angekündigte Ombudsperson auch die Aufgabe übernehmen, Preise und Kosten entlang der Lebensmittellieferkette zu beobachten. Dafür muss die Bundesregierung die Ombudsperson mittelfristig zu einer objektiven Preisbeobachtungsstelle für Lebensmittelpreise ausbauen.
„Länder wie Frankreich und Spanien haben das Problem der hohen Lebensmittelpreise erkannt und Preisbeobachtungsstellen eingerichtet. Auch die Bundesregierung muss sich den hohen Lebensmittelpreisen endlich annehmen. Eine Ombudsstelle kann hier ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Denn faire Wettbewerbsbedingungen führen zu fairen Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Pop.
Hintergrund
Im Januar 2024 wurde die Monopolkommission von der Bundesregierung gebeten, die Lebensmittelwertschöpfungskette genauer zu untersuchen. Anlass war die auffällige Diskrepanz zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen. Erste Erkenntnisse wurden im Hauptgutachten der Kommission vom Juli 2024 vorgestellt. Aufgrund der begrenzten Datenlage sprach die Kommission jedoch keine konkreten Empfehlungen aus. Stattdessen wurde die Lieferkette in einem Sondergutachten nochmals vertieft analysiert.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung beschlossen, eine „unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson“ einzuführen. Diese Ombudsperson soll Fairness in der Lebensmittelwertschöpfungskette sicherstellen. Dabei soll sie neutral und unparteiisch handeln, um das notwendige Vertrauen aller Beteiligten der Wertschöpfungskette zu erhalten.
Methode Befragung
Repräsentative Telefonumfrage von 1.001 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durch das Institut forsa im Auftrag des vzbv. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Befragungszeitraum: 2. bis 4. Dezember 2024.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
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