Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Müllentsorgung: Schlupfloch in Verpackungsverordnung gefährdet haushaltsnahe Sammlung / vzbv: "Auch Selbstentsorger müssen sich an Kosten der haushaltsnahen Erfassung beteiligen"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht durch Alleingänge bei der Entsorgung die haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsmüll gefährdet. "Bereits 20 Prozent der gesamten Verkaufsverpackungen entfallen auf sogenannte Selbstentsorger, die sich nicht an der haushaltsnahen Erfassung beteiligen. Wenn dies so weitergeht, haben wir beim Verpackungsmüll bald Zustände wie zu Zeiten des Dosenpfand-Chaos", so Dr. Holger Krawinkel, Leiter Fachbereich Bauen, Energie, Umwelt des vzbv. Über 90 Prozent der Verbraucher wollen Verpackungsabfall haushaltsnah, das heißt über den gelben Sack oder die gelbe Tonne, entsorgen.

Der vzbv fordert eine entsprechende Klarstellung in der Verpackungsverordnung, dass sich auch sogenannte Selbstentsorger an einem haushaltsnahen Erfassungssystem beteiligen müssen. "Wer Verpackungsmüll verkauft, muss auch für dessen haushaltsnahe Erfassung aufkommen".

Das Problem: Die meisten Drogeriemärkte und einige Lebensmittelketten listen Produkte, für deren Verpackungsmüll sogenannte Selbstentsorger zuständig sind. Diese Selbstentsorger beteiligen sich nicht an der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Die Märkte bieten ihren Kunden lediglich an, Verpackungsmüll wieder im Geschäft zurückzunehmen. Da die in diesen Läden verkauften Verpackungen jedoch nach wie vor den Grünen Punkt tragen und zudem nicht deutlich erkennbar auf die individuelle Entsorgung hingewiesen wird, werfen laut einer Untersuchung des Bielefelder Marktforschungsinstituts Valid Research mehr als 70 Prozent der Verbraucher diese Verpackungen nach wie vor in die häusliche Wertstoff- oder Restmülltonne.

"Die Möglichkeit der Selbstentsorgung, die zu mehr Wettbewerb führen sollte, entwickelt sich immer mehr zu einer Existenzbedrohung der haushaltsnahen Erfassung und somit zu einem inakzeptablen Schlupfloch in der Verpackungsverordnung.", so Krawinkel.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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