Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
(Berlin) - Das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale geht in die letzte Runde. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Mittwoch, dem 10. September 2008 über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesänderung.
Die prozessbevollmächtigten Anwälte werden für die Wiedereinführung der Entfernungspauschale plädieren und gleichzeitig die Frage stellen, ob 30 Cent je Entfernungskilometer noch ausreichen, um die anfallenden Kosten eines Pkw zu decken. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese Regelung hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2007 abgeschafft. Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte wurden damit kurzerhand zur Privatsache erklärt. Lediglich für Fernpendler wurde eine Härtefallregelung eingeführt. Erst Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer können nun lediglich wie Werbungskosten abgesetzt werden.
Der Bund der Steuerzahler hat sich gegen diese Praxis zur Wehr gesetzt und ein Musterverfahren auf den Weg gebracht. Nachdem mehrere Finanzgerichte die Streichung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als verfassungswidrig eingestuft haben, hat sich auch der Bundesfinanzhof dieser Ansicht angeschlossen. Die Richter des Bundesfinanzhofs in München unterstrichen in ihrem Beschluss, dass es sich bei den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte um Werbungskosten handelt. Damit wäre die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrkosten verfassungsrechtlich geboten. Nun liegt das Verfahren in den Händen der obersten Verfassungsrichter. Es ist davon auszugehen, dass die Richter noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen und damit für Klarheit sorgen werden.
An der Verhandlung wird der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke teilnehmen.
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