Müssen Ärzte für Sozialleistungen des Staates zahlen?
(Köln) - Die Vorsitzenden der Landesverbände des NAV-Virchowbundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, haben sich bei einem Treffen darüber empört, dass die niedergelassenen Ärzte de facto die Befreiung von der Zuzahlung bei Rezepten bezahlen müssen. Nach den jetzt veröffentlichten Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium sei die Zuzahlung 1999 im Vergleich zu 1998 um 1,5 Milliarden DM (von 5,5 auf 4,0 Mrd.) gesunken. Demgegenüber sei das Arzneimittelbudget um insgesamt 917 Millionen DM überschritten worden, wobei die niedergelassenen Ärzte mit 588 Millionen DM in Ausgleichshaftung genommen werden sollen.
Das bedeute, dass ohne diese Befreiungsregelung das Arzneimittelbudget deutlich unterschritten worden wäre. Folglich hätten die niedergelassenen Ärzte, im Gegensatz zu den Behauptungen der Politiker und Krankenkassen, äußerst sparsam verordnet, stellten die Landesverbandsvorsitzenden fest. Sie verwahrten sich energisch dagegen, dass weiterhin soziale Wohltaten zu Lasten aller niedergelassenen Ärzte verteilt würden.
Deshalb forderten die Vorsitzenden der Landesverbände des NAV-Virchow-Bundes
- die Abschaffung des rechts- und sittenwidrigen Arzneimittelbudgets,
- von Regressforderungen wegen Budgetüberschreitung abzusehen,
- andere Regelungen für die Zuzahlungsbefreiung einzuführen.
In voller Übereinstimmung erklärten sich die Landesverbandsvorsitzenden dabei solidarisch mit den Protestaktionen in den östlichen Bundesländern und warnten vor einem baldigen Übergreifen der Proteste auch auf die alten Bundesländer. Der NAV-Virchowbund werde sich, wie in Sachsen-Anhalt, an die Spitze der Protest-Aktionen setzen.
Darüber hinaus drückten die Landesverbandsvorsitzenden ihre große Sorge über die weitere Aushöhlung des Datenschutzes im Gesundheitswesen aus. Nachdrücklich wurde die Forderung des NAV-Virchowbundes nach Entwicklung eines eigenen Datenschutzgesetzes für Heilberufe wiederholt. Die Bürgerinnen und Bürger seien als "gläserne Patienten", ohne Kenntnis der über sie vorliegenden Gesundheitsdaten, bisher nicht in der Lage, eigenverantwortlich über den Umgang mit diesen Daten entscheiden zu können oder gar mit zu bestimmen.
Auch die geplanten Beratungsstellen für Patienten bei den Krankenkassen (z.B. von der AOK angekündigt) und Verbraucherschutzorganisationen müssten bereits im Vorfeld auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bzw. auf Verstöße dagegen überprüft werden, da es sich hier um medizinische Daten mit der höchsten Schutznotwendigkeit handele.
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