Müssen Kinder die Verträge ihrer verstorbenen Eltern erfüllen? / Verbraucherzentrale Sachsen rät zum Vertragscheck nach einem Todesfall
(Leipzig) - Frau Ingeborg M. aus Weißwasser hatte kurz vor ihrem Ableben bei einem Direktversand für Aussteuerartikel sechs wertvolle mundgeblasene, diamantgeschliffene Bleikristallgläser für fast 350 Euro bestellt. Als sich das Unternehmen nun an die Erben wandte und auf Erfüllung des Vertrages bestand, waren diese entsetzt, denn derartige Aussteuergegenstände entsprachen so gar nicht dem Geschmack der jungen Leute.
"Grundsätzlich beendet der Tod nicht automatisch die vom Erblasser geschlossenen Verträge", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Deshalb empfiehlt es sich, unmittelbar nach dem Todesfall bestehende vertragliche Verpflichtungen genau aufzulisten und zu prüfen". Erforderlichenfalls sollte man sich dabei Rat und Unterstützung suchen, denn gerade bei Fernabsatzverträgen, wie im Fall von Frau Ingeborg M., besteht häufig noch die Möglichkeit, nach langer Zeit zu widerrufen, sofern die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war. Wichtig ist, sämtliche bestehenden Verträge, wie etwa Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen oder Mitgliedschaften in Buchclubs zu kündigen, wenn kein Interesse besteht, diese Verträge weiterzuführen. Wenn keine besonderen Kündigungsfristen für den Todesfall im Vertrag geregelt sind, dann können die Erben nur innerhalb der Frist kündigen, die auch für den Erblasser gegolten hätte.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es wichtig ist, besonders auch sämtliche Versicherungsverträge zu überprüfen und dabei darüber nachzudenken, ob eine Kündigung sinnvoll ist. Als erster Schritt sollten die jeweiligen Vertragspartner informiert werden. Wer als Erblasser nicht weiß, welche Verträge überhaupt bestehen, der kann sich oft damit helfen, die letzten Kontoauszüge des Erblassers durchzusehen, weil sich dort regelmäßig deutliche Hinweise auf Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge finden.
Wer viel Zeit verstreichen lässt oder der falschen Annahme ist, dass der Tod sämtliche Verträge beendet und die erforderlichen Schritte nicht einleitet, kann finanziell eine böse Überraschung erleben.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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