Musterfeststellungsklagen: Schwächung des Standorts Deutschland
(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fürchtet eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Musterfeststellungsklagen am 01. November. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "In unserem Rechtssystem gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und des individuellen Rechtsschutzes. Leider hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung jegliches Prozessrisiko des Verbrauchers beseitigt. Wir sehen die Gefahr, dass künftig häufig die Forderungen nicht im Verhältnis zu möglichen finanziellen Einbußen und dem drohenden Reputationsverlust des beklagten Unternehmens stehen werden."
Weiter kritisiert die vbw, dass sowohl die Zahl der für die Erhebung einer Musterfeststellungsklage notwendigen betroffenen Verbraucher (10 Personen) als auch die Zahl der notwendigen Eintragungen ins Prozessregister (50) zu niedrig liegt. "Auch der Kreis der zur Klageerhebung berechtigten Institutionen ist zu weit gefasst", kritisierte Brossardt.
Die vbw ist strikt dagegen, dass auf europäischer Ebene noch einschneidendere Regelungen erlassen werden und die EU einen entsprechenden Richtlinienvorschlag weiter verfolgt. Mittelpunkt dieser Reform soll die Einführung einer europäisch geregelten Verbandsklage für Verbraucher sein. Neu dabei ist vor allem, dass der Verbraucher neben dem Instrument der Unterlassungsklage die Möglichkeit bekommen soll, auch Entschädigungen einzufordern. "Der Richtlinienvorschlag fördert die Entstehung einer europäischen Klageindustrie und ist zutiefst wirtschaftsfeindlich. Es droht ein prozessuales Ungleichgewicht zu Lasten der Unternehmen", sagte Brossardt.
Die vbw sieht auch die Regelungskompetenz nicht auf europäischer Ebene. "Es ist vielmehr Aufgabe des nationalen Gesetzgebers, die notwendigen Voraussetzungen für eine effektive Schadenskompensation in ihren Zivil- und Prozessrechten zu schaffen. Wenn überhaupt ein EU-weites Klagesystem eingeführt wird, ist sicherzustellen, dass dieses nicht weiter reicht als die nationale Musterfeststellungsklage. Hier bedarf es hoher Mindeststandards, die EU-weit einheitlich und eindeutig geregelt sind. Dazu gehört unter anderem, eine Mindestanzahl an Mitgliedern oder Mitgliedsverbänden des klagenden Verbandes sowie eine Mindestdauer des Bestehens der Einrichtung festzulegen. Außerdem darf die Einrichtung auch nicht gewerbsmäßig aufklärende oder beratende Leistungen anbieten", so Brossardt.
Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft
Andrewas Ebersperger
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München
Telefon: 089 55178-370, Fax: 089 55178-376
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