Musterprozess zur steuerfreien Kostenpauschale / Bundesfinanzhof hat heute (2. Oktober 2008) entschieden
(Berlin) - Die Richter des Bundesfinanzhofs haben heute (2. Oktober 2008) über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Abgeordneten entschieden. Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da sie diese nicht in gleicher Höhe für sich steuerlich geltend machen können. Die Richter wiesen die Revision in den vorgelegten Fällen zurück, da die Kläger nicht einer den Bundestagsabgeordneten vergleichbaren Berufsgruppe angehörten.
Ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, darüber hat der Bundesfinanzhof nicht entschieden. Danach ist weiter offen, ob eine Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtlich geboten ist.
Nach wie vor fordert der Bund der Steuerzahler den Bundestag auf, eine Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale von sich aus in Angriff zu nehmen. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für die Bundestagsabgeordneten kein Anlass, sich nicht mit einer Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale auseinanderzusetzen. Jetzt liegt es an den Abgeordneten, mit einer Neugestaltung der Abgeordnetenbezüge für Transparenz zu sorgen, so der Präsident des BdSt, Dr. Däke.
Vorbild ist dabei die Diätenreform aus Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten die Abgeordneten des Landtags seit dem Jahr 2005 nur noch einen voll zu versteuernden Betrag, aus dem sie sowohl die mandatsbedingten Aufwendungen als auch ihre Altersversorgung bestreiten. Wie alle normalen Bürger können sie ihre mandatsbedingten Aufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen.
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