Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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NABU fordert verbindliche Organisation für Abfallvermeidung und Mehrweg

(Berlin) – Anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung des Referentenentwurfs zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) appelliert der NABU an Bundestag und Bundesregierung, die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen gesetzlich einzurichten und somit eine zentrale Vorgabe der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) umzusetzen.

Die PPWR verpflichtet die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung – in Deutschland die dualen Systeme – sowie Pfand- und Rücknahmesysteme ausdrücklich dazu, Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Prävention zu finanzieren. Die geplante Organisation ist entscheidend, um die europäischen Abfallvermeidungsziele zu erreichen: mindestens zehn Prozent weniger Verpackungsabfall pro Kopf bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 2018.

„Wenn Abfallvermeidung politisch ernst genommen wird, braucht sie eine tragfähige, institutionelle Verankerung. Die vorgeschlagene Organisation kann zum Gamechanger für Mehrweg werden“, sagt Katharina Istel, NABU-Referentin für Kreislaufwirtschaft.

„Mehrweg außerhalb von Nischenmärkten etabliert sich selten von selbst. Es braucht zusätzliche branchenweite und skalierbare Systeme für Produkt-, Transport- und Versandverpackungen. Eine finanziell gut ausgestattete Organisation wird diese systematisch koordinieren und finanzielle Anschubhilfe leisten können.“

Besonders neue Mehrwegangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor großen Herausforderungen. „Aufklärungskampagnen allein reichen nicht aus, um Abfallvermeidung und Mehrweg stärker in der Gesellschaft zu verankern. Notwendig sind ökologisch und wirtschaftlich tragfähige Mehrwegsysteme, die sich nur dann durchsetzen, wenn sie möglichst kundenfreundlich sind. Systeme können sich selten ohne gezielte politische und finanzielle Unterstützung etablieren. Eine neue Organisation sollte neben finanziellen Aufgaben auch die Koordination relevanter Akteure in den Mittelpunkt der Arbeit stellen“, betont Istel.

Zentrale Schwächen im Gesetzentwurf sieht der NABU beim Thema Recycling.
„Die Streichung der Recyclingquote für papierbasierte Verbundverpackungen ist nicht nachvollziehbar. Sie beseitigt jeden Investitionsanreiz für das Recycling dieser Verpackungen aus der Gelben Tonne“, kritisiert Istel. „Angesichts der Insolvenzwelle bei Papierfabriken, die Papierverbunde recyceln, sendet der Gesetzgeber ein fatales Signal. Im parlamentarischen Verfahren muss hier nachgebessert werden.“ Ungeklärt bleibt außerdem die Finanzierung von Anreizen für den Einsatz von Kunststoffrezyklaten gemäß § 21 VerpackG. „Die Krise der Kunststoffrecyclingbranche zeigt: Hohe Recyclingquoten alleine sichern keine Kreislaufwirtschaft. Ohne verlässliche finanzielle Anreize bleiben ambitionierte Ziele folgenlos“, so Istel.

Der NABU fordert Bundestag und Bundesregierung auf, das VerpackDG so auszugestalten, dass Abfallvermeidung, Mehrweg und hochwertiges Recycling nicht nur Versprechungen bleiben, sondern strukturell umgesetzt werden. Nur so wird die EU-Verpackungsverordnung in Deutschland wirksam Verpackungsabfälle reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Roland Panter, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Charitéstr. 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 284 984-0

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