NABU gibt praktische Tipps zum Schutz von Feldvögeln / Tschimpke: Landwirte können Ostervögeln wie Feldlerche und Kiebitz helfen
(Berlin) - Mit Blick auf die beginnende Brutsaison hat der NABU praktische Handlungsempfehlungen zum Schutz zahlreicher Feldvögel vorgelegt. Im Gegensatz zu anderen Vogelgemeinschaften leiden die meisten Vogelarten der Agrarlandschaften unter besonders starken Bestandsrückgängen, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. In einigen Teilen Deutschlands seien selbst früher so häufige Arten wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche fast verschwunden. Daher sei es dringend erforderlich, konkrete Maßnahmen in unserer Kulturlandschaft zu ergreifen, um die negativen Bestandstrends rückgängig zu machen.
Vor diesem Hintergrund hat der NABU eine Reihe praktischer Handlungsempfehlungen erarbeitet, die von jedem Landwirt zum Schutz der Feldvögel umgesetzt werden könnten. So gibt der NABU Tipps zur naturverträglichen Pflege und Entwicklung von Acker- und Grünlandflächen sowie Brachen, Hecken und Wegrändern. Ferner werden kostengünstige Maßnahmen zum Schutz von Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn oder Rauchschwalbe vorgeschlagen.
Nach Auffassung des NABU könnten etwa der Verzicht auf eine zu frühe Mahd von Wegrändern, die Anlage von Blühstreifen, das Belassen von Störstellen im Acker oder die Wiesenmahd von innen nach außen wichtige Beiträge zum Schutz der Feldvögel leisten. Der NABU-Präsident rief die Landwirte auf, sich gemeinsam mit den Naturschützern für den Erhalt der Lebensräume von Feldvögeln einzusetzen. Neben der Durchführung vieler kleiner Maßnahmen müssten auch die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so verändert werden, dass der Schutz von Feldvögeln durch die Landwirte stärker honoriert werde. Wir müssen alles dafür tun, dass wir auch in Zukunft beim Osterspaziergang den Gesang der Feldlerche oder die Flugkapriolen des Kiebitz erleben können, so Tschimpke abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn
Telefon: (0228) 4036-0, Telefax: (0228) 4036-200
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