NABU NRW begrüßt die angepasste Förderrichtlinie Wolf des Landes
(Düsseldorf) – Der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßt die Anpassung der Förderrichtlinie Wolf. Damit wird der Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen deutlich ausgeweitet. Ab sofort können Tierhalterinnen und Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Landes finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen.
„Damit wird eine jahrelange Forderung von uns endlich umgesetzt. Endlich können wolfsabweisende Zäune und unter bestimmten Voraussetzungen Herdenschutzhunde im ganzen Land gefördert werden und nicht nur in ausgewiesenen Wolfsgebieten“, sagt Thomas Pusch, Wolfsexperte beim NABU NRW. Wird diese Förderung von Tierhalter*innen zukünftig auch genutzt, kann das deutlich dazu beitragen, Jungwölfe davon abzuhalten, Schafe oder Gehegewild überhaupt erst als attraktive, weil leichte Beute kennenzulernen.
Der NABU NRW würde sich allerdings wünschen, dass in einem zweiten Schritt auch eine Ausweitung auf andere Weidetiere wie Rinder und Pferde folgt und zudem die Kosten für den Unterhalt der Zäune übernommen würden.
Quelle und Kontaktadresse:
(NABU) Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen, Birgit Königs, Pressesprecher(in), Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf, Telefon: 0211 159251-0