Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Nach BGH-Urteil Abwicklung von Insolvenzverfahren erschwert

(Berlin) - Der Bundesgerichthof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (AZ: IX ZB 104/2005) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und schwerwiegend in die Abwicklung von Insolvenzverfahren eingegriffen. Der BGH befasste sich in seiner Entscheidung insbesondere mit den Aus- und Absonderungsrechten von Gegenständen bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die in der Entscheidung ausgesprochene Beschränkung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Bezug auf die Behandlung von Aus- und Absonderungsrechten wird für Gläubiger mit solchen Rechten erhebliche Nachteile bringen. Für den Verwalter ist der Anreiz, sich mit Vermögenswerten zu beschäftigen, für die er ohnehin im Vorverfahren keine Verfügungs- und Verwertungsbefugnis hat, jetzt nahe Null.

„Die Gläubiger werden sich jetzt Verwertungskonzepte einfallen lassen müssen, ihre gesicherten Vermögenspositionen außerhalb des geordneten Verfahrens zu wahren und die Vermögensgegenstände zu verwerten,“ so Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Gleichzeitig werde die Fortführungschance der betroffenen Schuldnerunternehmen sinken, da für die Fortführung immer diejenigen Gegenstände gebraucht werden, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind. Dieses sind: Maschinen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und Außenstände. „Es gibt kaum insolvente Unternehmen, in denen nicht fast das gesamte Vermögen mit den genannten Sicherungsrechten belastet ist,“ so Piepenburg weiter. Frei seien in der Regel nur Überschüsse aus der Fortführung, die jetzt erschwert werde und Forderungen aus Anfechtungen, die nach dem Willen der Bundesregierung zugunsten von Sozialversicherungsträgern eingeschränkt werden sollen.

Piepenburg: „So wird unser modernes, fortführungsfreundliches, deutsches Insolvenzrecht amputiert!“ Gerade entstehe in Deutschland ein Klima, das den Insolvenzantrag als zweite Chance begreift; damit würden die zarten Pflänzchen von allen Seiten eingestampft. Die Interessenverbände von Unternehmen, insbesondere des Mittelstandes, und der Gläubiger sollten sich stärker als bisher diesen, den unternehmens- und arbeitsplatzerhaltenden Erfolgen der Insolvenzordnung zuwiderlaufenden Bestrebungen entgegenstellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(bl)

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