Nach dem Scheidungskrieg folgt die Ernüchterung / Je größer der Streit desto höher die Kosten
(Nürnberg) - Die Anzahl der Ehescheidungen in Deutschland hat sich im Jahr 2004 gegenüber dem Rekordjahr 2003 kaum verändert. Standen im Jahre 1960 rund 690.000 Eheschließungen nur rund 73.000 Scheidungen gegenüber, waren es im Jahre 2004 bereits rund 214.000 Ehescheidungen bei nur rund 396.000 Eheschließungen. Häufig wird dabei vor Gericht bis um den letzten Kaffeelöffel gestritten.
Die Kostenfolge so der Nürnberger Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg wird von den Betroffenen dabei oft völlig aus dem Auge verloren. Dabei, so der Fachanwalt für Familienrecht, gelte gerade bei Scheidungen der Grundsatz: Je größer der Streit desto höher die Scheidungskosten. Hierzu macht der Experte folgendes Beispiel auf: Nach zwölfjähriger Ehezeit will ein Ehepaar die Scheidung durchführen. Es sind keine Kinder vorhanden. Nettoverdienst des Ehemannes monatlich 3.000,00 Euro, der Ehefrau monatlich 2.000,00 Euro.
Geht das Ehepaar nun in völligem Einvernehmen auseinander und der Scheidungsantrag wird von nur einem Ehegatten durch seinen Anwalt bei Gericht eingereicht, entstehen für die Scheidung Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 2.150,00 Euro. Streitet das Ehepaar z. B. stattdessen jeder durch einen Anwalt vertreten noch um die Scheidung selbst und z. B. noch um die Verteilung des Hausrates im Wert von 10.000,00 Euro, betragen die Kosten schon mehr als das Doppelte. Müssen in dem Scheidungsverfahren gar noch Sachverständige gehört werden, z. B. zur Bewertung von Haus- und Grundbesitz, des Hausrates oder anderer Wertgegenstände, und streitet man vor Gericht auch noch um die Höhe des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs, um Haus und Ehewohnung, so kann das Ehescheidungsverfahren auch schnell 15.000,00 Euro und mehr verschlingen. Bei jedem Streit, so Weispfenning, sollten die Beteiligten daher vorher genau prüfen, ob sich dieser auch wirklich lohne. Dies, so der Experte, gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Streit häufig nur dazu diene, Emotionen abzubauen. Seien durch diesen Streit noch gemeinsame Kinder betroffen, so Weispfenning, sollte schon in deren Interesse eine langjährige Scheidungsauseinandersetzung vermieden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Pressestelle
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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