Nach Entscheidung des Kartellamtes: "Dringend Perspektiven für Schlachthofstandorte nötig!"
(München) - Das Bundeskartellamt hat gestern (12.06.2025) Tönnies die Übernahme mehrerer Unternehmen und Beteiligungen von Vion, insbesondere der Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, untersagt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass eine Übernahme die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte und der verbleibenden Wettbewerber in der Region bedenklich verstärkt hätte.
Der Bayerische Bauernverband nimmt diese Entscheidung des Kartellamts zur Kenntnis. Für die bayerischen Nutztierhalterinnen und -halter steht an erster Stelle, dass ein ausreichend gut verteiltes Netz aus Schlachtstätten in Bayern erhalten werden kann. Kurze Transportwege müssen erhalten, die Schlachtung in Bayern und regionale Rindfleischerzeugung möglich bleiben. Entscheidend ist außerdem, dass entlang der Wertschöpfungskette auch tatsächlich Wertschöpfung erzielt werden kann.
Gleichzeitig sorgt der angekündigte Rückzug von Vion weiterhin für Verunsicherung. Die Sorgen wegen einem zunehmenden Konzentrationsprozess und den Folgen für die Erzeugerpreise sind groß. Die andauernde Unklarheit, ob, wann und durch wen die Vion-Schlachthöfe übernommen werden, besorgt viele Bäuerinnen und Bauern. Eine Lösung ist überfällig. Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes ist deshalb erforderlich, schnell Perspektiven für die Schlachthofstandorte zu finden!
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV), Max-Joseph-Str. 9, 80333 München, Telefon: 089 558730
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