Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts / BDE, bvse und BDSV fordern: Politik muss Rahmen für zukunftsorientierte Entsorgung schaffen

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft, der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen - die drei Verbände der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft - stellen in unmittelbarer Reaktion auf die jetzt veröffentlichte Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 gemeinsam fest, dass durch das Urteil keineswegs die Weichen für die zukünftige Organisation der Entsorgungsverantwortung gestellt sind. Die überaus kommunalfreundliche Lesart des Urteils des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zum Verhältnis von öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Abfallwirtschaft auf der Grundlage des gegenwärtigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes binde weder die Bundesregierung noch den Bundestag bei der Neufassung maßgebender Regelungen des künftigen Abfallrechts, die in der nächsten Legislaturperiode zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie erforderlich wird. Das Urteil mache allerdings den politischen Handlungsbedarf für eine konzeptionelle Neuordnung der Entsorgung überdeutlich.

Die drei Verbände erwarten bei der Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie einen entschlossenen Schritt zu mehr Marktwirtschaft und keine Anpassung an die Grenzen des rechtlich Machbaren zu Gunsten kommunaler Besitzstände. Im Fokus stehen für die privaten Verbände vor allem die von den Privathaushaltungen separat bereitgestellten Abfälle zur Verwertung (z. B. Altpapier). Für diese Abfälle habe der europäische Gesetzgeber definitiv einen Aufbruch zu mehr Wettbewerb initiiert.

Für die anstehenden Anhörungsverfahren über das zukünftige deutsche Abfallrecht erwarten BDE, bvse und BDSV eine unvoreingenommene und objektive Aufnahmebereitschaft. Unser ressourcenarmes Land kann auf die marktgerechte Nutzung der Rohstoffe aus Abfällen nicht verzichten. Das Recycling von Sekundärrohstoffen kann dabei auch für Materialien, die aus privaten Haushaltungen stammen, nicht für alle Ewigkeit eine wettbewerbsfreie Zone sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

NEWS TEILEN: