Nachbesserung des Entwurfs zum 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz notwendig / Kliniken brauchen mehr Zeit, um sich an Fallpauschalen anzupassen
(Berlin) - Seit Anfang des Jahres gilt für alle Kliniken verbindlich das neue Entgeltsystem auf der Basis diagnose-orientierter Fallpauschalen (DRGs). Ab dem Jahr 2005 tragen die Krankenhäuser mit dem Wegfall der sogenannten budgetneutralen Phase auch budgetär die Folgen. Dies setzt einen verantwortungsvollen gesetzlichen Rahmen voraus.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum DRG-System müssen angepasst werden, um die zwangsläufigen wirtschaftlichen Verschiebungen sachgerecht auszugestalten.
Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hält indes den Entwurf zu einem 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz für nicht ausreichend und hat detaillierte Änderungsvorschläge beschlossen. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Dauer der Angleichungsphase an die landesweiten Preise (Konvergenzphase) sowie die Höhe der Budgetanpassung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Wegelystr. 3, 10623 Berlin
Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301
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