Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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Nachbesserungen bei Unternehmensteuerreform begrüßt / DBV: Keine Vorfestlegungen bei der Erbschaftsteuerreform

(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) anerkennt die beabsichtigten Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform, die dafür sorgen, dass die Land- und Forstwirtschaft nicht zum großen Verlierer der Reform wurde. Insbesondere die Detailregelungen zum Investitionsabzugsbetrag dürften künftig vielen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, Investitionen aus eigener Kraft zu tätigen.

Gleichzeitig warnt der DBV aber vor ersten konkreten Vorfestlegungen zur Erbschaftsteuerreform im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Unternehmensteuer. Der DBV befürchtet, dass dadurch ein Präjudiz zu Lasten des Grundeigentums im ländlichen Raum entsteht. Die notwendige Entlastung fortgeführter Unternehmen bei der Erbschaftsteuer dürfe nicht durch die angekündigte Festlegung auf ein Mindestvolumen an Erbschaftsteueraufkommen zu massiven Steuererhöhungen an anderer Stelle führen.

Der DBV weist nochmals darauf hin, dass in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Rede von Steuermehrbelastungen ist, sondern im Gegenteil aufgezeigt wird, wie der Gesetzgeber aus Gründen des Gemeinwohls entlasten kann. Der DBV fordert deshalb, die im ländlichen Raum erbrachten Gemeinwohlleistungen, wie zum Beispiel die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, ausreichend zu berücksichtigen und das Grundeigentum im ländlichen Raum nicht über Gebühr zu belasten. Ansonsten werde die breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden gefährdet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

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