Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Nachbesserungen beim Gesetz zu Managergehältern

(Berlin) - Zum geplanten Gesetz zur Offenlegung von Managergehältern, das am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am 17. Mai in Berlin: "Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums der Justiz, hält die konkrete Ausgestaltung jedoch für unzureichend.

Der Gesetzentwurf sieht eine Aufschlüsselung in 'erfolgsunabhängige' und 'erfolgsbezogene Komponenten' sowie 'Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung' vor. Der DGB hält die Angabe der Höhe der Bezüge allein für nicht besonders aussagekräftig. Wichtig wäre die Offenlegung des Vergütungskonzeptes, das neben der Höhe der Vergütung auch Auskunft über Form und Struktur des Vergütungsmodells, einschließlich der Pensionszusagen, gibt. Auch die Empfehlung der EU-Kommission vom Dezember vergangenen Jahres sieht eine so genannte Vergütungserklärung vor.

Der DGB hält es außerdem für eine unzulässige Einschränkung der Transparenz, dass die Hauptversammlung einer Gesellschaft die individuelle Offenlegung der Vorstandsgehälter verhindern kann (Opting-out-Regelung). So wird verhindert, dass über alle großen Kapitalgesellschaften vergleichbare Informationen vorliegen.

Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf nur auf börsennotierte Aktiengesellschaften. Der DGB fordert, den Anwendungsbereich auf alle großen Kapitalgesellschaften auszudehnen. Auch an dieser Stelle stimmen wir mit der EU-Kommissionsempfehlung überein.

Große Kapitalgesellschaften sind keine Privatangelegenheiten der Aktionäre. Sie sind als gesellschaftliche Institutionen auch im Besitz der Zivilgesellschaft und der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb haben Öffentlichkeit und Belegschaften das Recht zu erfahren, wie Top-Manager vergütet werden. Ohne gesellschaftlichen Diskurs geht der Begriff der 'Angemessenheit' ins Leere. Das Kabinett sollte in dieser Debatte mutig und konsequent sein.

Der Begriff 'Angemessenheit' ist bereits 1931 in das Aktienrecht eingeführt worden. Der damalige Reichspräsident sah sich aufgrund ausufernder Managergehälter bei gleichzeitigem Niedergang vieler Unternehmen gezwungen, durch eine Notverordnung das Aktienrecht zu korrigieren und die Aufsichtsräte zum Augenmaß aufzufordern."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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