Nachhaltigkeitsfaktor auf die Beamtenversorgung übertragen
(Berlin) - Die Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte (BkBB) des DGB hat ein Modell zur wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform 2004 auf die Beamtenversorgung beschlossen. Wesentlicher Punkt dieses Modells ist die Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors der neuen Rentenformel auf die Bezüge der Pensionärinnen und Pensionäre im Rahmen der Versorgungsanpassungen bei Bezügeerhöhungen.
Voraussichtlich wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Rentenreform 2004 auf die Beamtenversorgung vorlegen, um dem Auftrag des Bundestages zur "wirkungsgleichen" Übertragung der Reform auf Beamtinnen und Beamte zu entsprechen.
Bereits in den vergangenen Jahren - zuletzt mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 - gab es mehrfach so genannte wirkungsgleiche Übertragungen von Rentenkürzungen auf die Versorgungsbezüge, die aus Sicht des DGB und der Gewerkschaften wegen der tatsächlichen Mehrbelastung der betroffenen Pensionärinnen und Pensionäre verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen.
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften ver.di, GEW, GdP, TRANSNET, IG BAU und IG BCE, die der Kommission angehören, sehen in dem von der BkBB verabschiedeten Modell den einzigen gangbaren Weg zur Wahrung der "Wirkungsgleichheit". Durch die Übernahme des Nachhaltigkeitsfaktors würde sichergestellt werden, dass verminderte Anpassungen der Renten auch unmittelbar zu verminderten Versorgungsanpassungen führen und nicht zu weitergehenden Kürzungen der Versorgungsleistungen.
Die Einsparungen, die sich aus der weiteren Absenkung der Versorgungsbezüge ergeben, sollen vollständig einem Versorgungsfonds zugeführt werden. Damit wird sicher gestellt, dass spätere Generationen von Versorgungsempfängerinnen und -empfängern nicht erneut für die Versäumnisse der Politik früherer Jahrzehnte in Haftung genommen werden und die Versorgung abgesichert ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
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