Nachhilfe zum Schnäppchenpreis / Verbraucherzentrale Sachsen: Neues Tchibo-Angebot mit Augenmaß betrachten
(Leipzig) - Vom 23. Februar bis zum 03. März 2007 bietet der Discounter Tchibo eine Gutschein-Aktion für einen Monat Nachhilfeunterricht bei der Studienkreis GmbH/Studienkreis Partnersysteme GmbH Bochum für 49,90 Euro an. Das scheint ein Schnäppchenpreis zu sein, der wohl kaum zu unterbieten ist schätzt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen ein. Allerdings allein die Tatsache, dass diese Gutscheine durch Tchibo vertrieben werden, muss keine Garantie dafür sein, dass die Preise grundsätzlich günstiger sind. Deshalb ist es auch hier wieder gut, die Preise mit anderen Anbietern zu vergleichen und dabei vor allem auf Qualität zu achten, empfiehlt Schmidt.
Bei der Aktion können die Sprösslinge bis zu 3 Doppelstunden a 90 Minuten pro Woche professionelle Nachhilfe in Mathe, Englisch oder Deutsch sowie in verfügbaren Fächern der Studienkreis-Schule ihrer Wahl erhalten. Außerdem seien damit keine Vertragsbindung und keine Anmeldegebühr verbunden. Auf Wunsch könnte man sogar im Anschluss einen Vertrag zum Tchibo-Tarif mit einer monatlichen Kündbarkeit und ohne Mindestlaufzeit abschließen.
Obwohl Tchibo die Gutscheine anbietet, ist jedoch der Bochumer Studienkreis Vertragspartner für die interessierten Eltern. Die Gutscheine können dann in einer Filiale in der Nähe eingelöst werden.
Wird der Gutschein per Internet bestellt, kann dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden, wenn man es sich doch noch anders überlegt und diesen noch nicht eingelöst hat, konnte Marion Schmidt in Erfahrung bringen.
Beim Vertragsabschluss mit Aus- und Weiterbildungsinstituten im Direktunterricht sollte man darauf achten, dass im Vertrag die Lehrgangsbezeichnung, ggf. eine Abschlussart, der Abschlussanspruch, die Ausbildungsdauer und der Ausbildungsort, der Unterrichtsinhalt, die Unterrichtsart, die Unterrichtszeiten sowie die Ausbildungsgebühren, weiterhin die Zahlungsmodalitäten und die Kündigungsbedingungen enthalten sind.
Die sächsische Verbraucherzentrale rät, die Verträge mit Nachhilfe-Schulen genau zu prüfen und den üblichen Halbjahresvertrag so abzuschließen, dass er monatlich kündbar ist, da die Kinder häufig die Leistung nur kurz in Anspruch nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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