Nachschlag bei Krankengeld notwendig
(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben alle Krankengeldbezieher, die vor Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit Beiträge von Einmalzahlungen an die Krankenversicherung gezahlt haben, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai dieses Jahres einen Anspruch auf Nachzahlung. Das erklärte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer am Mittwoch in Berlin und widersprach damit den Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer.
Wenn schon die Regierung Kohl den Versicherten nach der ersten Entscheidung der Karlsruher Richter vom 11. Januar 1995 ein "Kuckucksei ins Nest" gelegt hätten, wie die Bundesgesundheitsministerin meint, sollte das die heutige Bundesregierung nicht noch einmal nachmachen und die Versicherten ein zweites Mal "auf den Arm" nehmen. Die Versicherten hätten schließlich Beiträge gezahlt und darauf vertraut, auch ohne formelle Widersprüche ihr Recht zu bekommen.
Nunmehr mache sich die Bundesregierung daran, den im Sozialrecht herrschenden Grundsatz des Vorrangs der materiellen Gerechtigkeit rückwirkend zu beseitigen. Sollte das Vertrauen der Sozialversicherten auf diese Weise enttäuscht werden, würde sich der DGB veranlasst sehen, den "Weg nach Karlsruhe" ein drittes Mal zu beschreiten.
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