Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland
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Nachträgliche Endrenovierungsvereinbarung wirksam / BGH-Entscheidung zugunsten von Vermietern

(Berlin) - Eine nach Vertragsschluss vereinbarte Endrenovierung ist wirksam, auch wenn die im Mietvertrag enthaltene Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Januar 2009 (Az.: VIII ZR 71/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

Im zugrunde liegenden Fall war die im Jahr 2000 im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel durch die Rechtsprechung des BGH unwirksam geworden. Bei Auszug vereinbarten Vermieter und Mieter, dass der Mieter die Wohnung im renovierten Zustand zurückzugeben habe. Daran fühlte sich der Mieter kurze Zeit später nicht mehr gebunden. Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Diese Vereinbarung sei unabhängig von der des Mietvertrages wirksam.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

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