Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Nachtschichtzuschläge: Bundesarbeitsgericht verkündet am Mittwoch Urteil mit Auswirkungen für tausende Beschäftigte

(Hamburg) - Seit mehr als drei Jahren liegen Klagen von gut 6.000 NGG-Mitgliedern vor deutschen und europäischen Gerichten, um eine faire Bezahlung der Nachtschichtzuschläge zu erreichen. Dabei geht es insgesamt um einen Streitwert, der sich mittlerweile auf gut 50 Millionen Euro summiert hat. Am kommenden Mittwoch verkündet das Bundesarbeitsgericht sein Urteil in mehreren Fällen. Die NGG erwartet, dass sich das Urteil auch auf die weiteren noch offenen Verfahren auswirkt.

"Wer schon mal bis spät in die Nacht gearbeitet hat, weiß: Egal wie oft man es macht, es ist immer belastend. Das ändert sich auch dann nicht, wenn man, wie im Schichtbetrieb, regelmäßig Nachtarbeit verrichten muss. Aus der Arbeitsmedizin wissen wir inzwischen, dass es keinen Gewöhnungseffekt an Nachtarbeit gibt. Umso wichtiger ist es, hier für Gleichbehandlung zu sorgen", sagt Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG.

Nachtarbeit ist belastend für die Gesundheit. Ob regelmäßig nachts gearbeitet wird oder nur manchmal als Ausnahme, macht dabei keinen Unterschied. Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat schon 2020 in zwei Verfahren grundlegend festgestellt, dass ungleiche Bezahlung an dieser Stelle gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Hintergrund:

Aktuell sind allein am Bundesarbeitsgericht etwa 400 Verfahren zum Thema Nachtschichtzuschläge anhängig. Insgesamt geht es um über 6.000 aktuell noch offene Verfahren aus verschiedenen Branchen der NGG vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Fax: (040) 3892637

(jg)

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