Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

NĂ€chste Sammelklage: vzbv geht gegen massive Preiserhöhungen bei ExtraEnergie vor / vzbv setzt sich vor Gericht fĂŒr RĂŒckzahlungen an Kund:innen des Energieanbieters ein

(Berlin) - Die ExtraEnergie GmbH hat im Juli 2022 massiv die Preise fĂŒr Gas- und Stromkund:innen erhöht. Unter anderem bei den Marken ExtraEnergie, ExtragrĂŒn, HitEnergie, Prioenergie stiegen die Preise teils um mehr als einhundert Prozent. Dabei ĂŒbergingen die Anbieter auch vereinbarte Preisgarantien. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulĂ€ssig. Deshalb hat der vzbv vor dem OLG Hamm eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH eingereicht. Ziel ist, direkte RĂŒckzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten.

"Die dreisten Preiserhöhungen von ExtraEnergie entbehren aus unserer Sicht jeder rechtlichen Grundlage. Verbraucher:innen dĂŒrfen nicht pauschal zur Kasse gebeten werden, weil sich Einkaufspreise fĂŒr einen Anbieter erhöht haben. Es darf Ihnen erst recht nicht das Versprechen einer Preisgarantie genommen werden", sagt Ramona Pop, VorstĂ€ndin beim vzbv. "Mit der Sammelklage setzt sich der vzbv vor Gericht dafĂŒr ein, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld direkt von ExtraEnergie zurĂŒckerhalten."


BegrĂŒndung rechtlich nicht haltbar
Aus Sicht des vzbv sind die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulĂ€ssig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als BegrĂŒndung nicht ausreicht. Sofern Kund:innen eine Preisgarantie vereinbart hatten, kommt eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.

Bereits im FrĂŒhjahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) DĂŒsseldorf die BegrĂŒndung des Anbieters fĂŒr das Brechen der Preisgarantien als nicht tragfĂ€hig bezeichnet. (Urteil vom 23. MĂ€rz 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22)

Dennoch versucht der Anbieter weiterhin, die Forderungen gegenĂŒber Verbraucher:innen durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben.

Der vzbv nimmt an, dass mehr als 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.


Bei der Sammelklage mitmachen
Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt fĂŒr Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjĂ€hren ihre AnsprĂŒche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.

Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/extraenergie fĂŒr den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie ĂŒber den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Bei der neu eingefĂŒhrten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder RĂŒckerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erĂŒbrigt sich fĂŒr Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um AnsprĂŒche geltend zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(jg)

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