Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Nationale Armutskonferenz fordert Maßnahmen gegen Armut und Benachteiligung / Resolution an zukünftige Bundesregierung / Regelsätze müssen wieder auf angemessenes Niveau

(Freiburg/Berlin) - Die Nationale Armutskonferenz (nak) fordert die künftige Große Koalition zu deutlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Benachteiligung auf. Anlässlich der Mitgliederversammlung der Nationalen Armutskonferenz in Frankfurt appellierte nak-Sprecher Hans-Jürgen Marcus an die Politik, über von Armut bedrohte Menschen mit Respekt zu berichten.

„Dass es Missbrauch gibt, kann nicht abgestritten werden. Aber er darf nicht verallgemeinert werden“, sagte Marcus. Zugleich forderte der nak-Sprecher mehr Chancengleichheit bei Bildungs- und Jugendhilfeleistungen. Vor dem Hintergrund auseinanderklaffender Leistungsniveaus von Schülern aus reichen und armen Elternhäusern trotz gleicher Intelligenz und gleichem Wissensstand sei unübersehbar, dass die Weichen für mehr Chancengleichheit bereits im Kleinkindalter gestellt werden müssten. Wesentliche Voraussetzungen dafür seien „Lernmittelfreiheit, Senkung bzw. Abschaffung von Elternbeiträgen und besondere Förderung bei festgestellten Defiziten“.

Angesichts von 1,8 Millionen von Armut betroffenen Kindern unter 16 Jahren in Deutschland sei die Fortführung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung unverzichtbar. Marcus: „Armutsberichte müssen feste Aufgabe der Bundesregierung bleiben, auch wenn die gewonnenen Daten infolge der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unbequem sind.“
Generell seien die Regelsätze „endlich wieder auf ein angemessenes Niveau zu bringen“. Zusätzlich muss die Leistung um einen Betrag erhöht werden, der es armen Menschen er-möglicht, sich die nötigen zuzahlungspflichtigen Gesundheitsleistungen auch tatsächlich beschaffen zu können. Bei dieser Fortschreibung seien besondere Umstände, etwa eine Mehrwertsteuererhöhung oder weitere Kürzungen der Lernmittelfreiheit, „zeitnah zu berücksichtigen“. Um arbeitslose Menschen angemessen zu fördern, plädiert die Nationale Armutskonferenz ferner für eine Rückkehr zu „mehr Maßnahmen zur Berufsausbildung und zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen“. Hierfür seien alle zur Verfügung stehenden Etats zu nutzen.
Die Resolution geht heute allen an der Regierungsbildung beteiligten führenden Politikerinnen und Politikern zu.


Resolution der nak
anlässlich ihrer Mitgliederversammlung und der Neubildung der Bundesregierung

Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe leben 2005 etwa 6,8 Millionen Menschen in Deutschland auf dem Einkommensniveau der Sozialhilfe. Davon sind etwa 1,8 Millionen Kinder unter 16 Jahren. Das Problem von Armut und Ausgrenzung hat eine neue Dimension gewonnen und muss auch von den Parteien, die anstreben die neue Bundesregierung zu bilden, besondere Beachtung erfahren.
Vor diesem Hintergrund fordern wir vorrangig:

Armuts- und Reichtumsberichterstattung fortführen
Zweifelsfrei geht die Einkommensschere in der Bundesrepublik Deutschland auseinander. Reiche werden reicher und immer mehr Menschen stehen außerhalb der Wohlstandsgrenzen. Diese Entwicklung ist nicht gewollt. Deshalb darf man vor ihr nicht die Augen verschließen und muss sich intensiv mit ihr auseinander setzen. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung muss weiterhin eine feste Aufgabe der Bundesregierung bleiben, auch wenn die gewonnenen Daten – insbesondere nach der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – unbequem sind. Länder und Kommunen müssen mit ihren eigenen Berichten in den Prozess stärker als bisher integriert werden.

Jeden arbeitslosen Menschen angemessen fördern
Auch für Menschen in besonderen Problemsituationen darunter vor allem die Langzeitarbeitslosen müssen genau wie für alle anderen Menschen ohne Arbeitsplatz angemessene Integrationswege bereitgestellt werden. Die bisherige Praxis nach Inkrafttreten der Arbeitmarktreformen zeigt, dass die Konzentration der JobCenter auf die „Ein-Euro-Jobs“ unter den Maßnahmen kaum sinnvoll ist, da sich nach dem Auslaufen dieser kurzfristigen Maßnahmen die Situation für die Betroffenen nicht ändert. Deshalb sind wieder mehr Maßnahmen zur (Berufs-) Ausbildung und zur Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung anzustreben und vor allem die dafür zur Verfügung stehenden Etats zu nutzen.

Regelsätze erhöhen und sachgerecht fortschreiben
Das monatliche Einkommen für sieben Millionen Menschen in Deutschland richtet sich zu einem großen Teil nach den Regelsätzen der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengelds II. Diese Regelsätze unterliegen seit Jahren aus fiskalischen Gründen einer Deckelung. De facto sind die zur Verfügung stehenden Einkommen mit der Ausweitung der Zuzahlungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung sogar gesenkt worden. Auch anlässlich der Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe müssen die Regelsätze endlich wieder auf ein angemessenes Niveau gebracht werden. Bei der Fortschreibung sind besondere Umstände (z.B. eine Mehrwertsteuererhöhung oder die weitere Kürzungen der Lernmittelfreiheit) zeitnah zu berücksichtigen.

Wohnung für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigte sichern
Da im Jahr 2005 für die Wohnkostenzuschüsse der etwa vier Millionen Personen, die zuvor nicht auf dem Sozialhilfeniveau lebten, nun auch die Angemessenheitsgrenzen der Sozialhilfe gelten und diese Werte vielerorts nicht aktuell sind, bangen viele Menschen mit geringem Einkommen um ihre Wohnung. Das Wort „Zwangsumzug“ empfinden viele als schwere Bedrohung. Hier ist zunächst einmal das Gesetz auszufüllen und nicht überzuinterpretieren. Die früheren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, auf denen die heutigen der Sozialgerichte aufbauen, geben dafür einen Orientierungsrahmen. In allen Kommunen sind die Angemessenheitsgrenzen unter vergleichbaren
Maßstäben und unter Beachtung des auf dem Wohnungsmarkt Realisierbaren aktuell zu definieren. Wenn die Wohnung tatsächlich erheblich oberhalb der Grenze liegt, hat der zuständige Leistungsträger auch Hilfe bei der Wohnungssuche und beim Umzug anzubieten. Schließlich müssen auch höhere Unterkunftskosten über den sechs-Monats-Zeitraum hinaus übernommen werden, wenn auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich keine angemessene Wohnung zur Verfügung steht oder ein Umzug im Einzelfall unzumutbar ist.

Bildungs- und Jugendhilfeleistungen auf Chancengleichheit hin ausgestalten
Der zweite Pisa-Bundesländer-Vergleich beweist aufs Neue, dass der Mangel an Chancengleichheit in den deutschen Schulen weiter zunimmt. Selbst bei gleicher Intelligenz und gleichem Wissensstand haben Schüler aus reichem Elternhaus eine deutlich größere Chance, das Gymnasium zu besuchen und das Abitur zu erlangen, als die aus einer ärmeren Familie. Die Weichen dafür werden oftmals bereits im Kindergartenalter gestellt. Diese Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind Lernmittelfreiheit, Senkung bzw. Abschaffung von Elternbeiträgen und besondere Förderung bei festgestellten Defiziten.

Gesundheit für alle Menschen sicher stellen
Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung setzt bei der Erhöhung von Zuzahlungen und der Ausgrenzung von Leistungen aus dem Leistungskatalog ein genügend hohes Einkommen voraus - was arme Menschen jedoch nicht haben. Mit der Übernahme dieser Gesundheitskosten sollte die Eigenverantwortung gestärkt werden. Viele Familien, arbeitslose und insbesondere chronisch kranke und behinderte Menschen ebenso wie Wohnungslose oder Grundsicherungsbezieher/innen sind damit von einem Mindestniveau der gesundheitlichen Versorgung ausgeschlossen oder müssen, um sich dies leisten zu können, auf andere Grundbedürfnisse verzichten. Die Überprüfung der Reform muss einen Schwerpunkt bei diesem Problem setzen. Ziel muss es sein, eine angemessene Versorgung für alle Menschen und nicht nur für die mit ausreichendem Einkommen sicher zu stellen. Zudem ist der Präventionsansatz gerade bei sozial benachteiligten Menschen deutlich zu stärken.

Entschuldungsmöglichkeiten weiterhin vorsehen
Seit 1999 können überschuldete Verbraucher nach Durchlaufen des vereinfachten Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei am normalen Wirtschaftsleben teilhaben. Seit Einführung der Stundung der Verfahrenskosten ist dies auch für sog. „masselose Verfahren“ also für arme Haushalte möglich. Damit gibt es ein einheitliches Verfahren für alle Überschuldeten unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe der Justizminister arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Veränderung des bestehenden Insolvenzrechtes, das für die masselosen Verfahren der Verbraucherinsolvenz (das ist die Mehrzahl) ein treuhänderloses Entschuldungsverfahren vorsieht. Dieses führt weder zu einer Restschuldbefreiung noch gewährt es Vollstreckungsschutz. Außerdem soll das Verfahren um zwei Jahre verlängert werden.
Eine solche Verschlechterung ist für überschuldete Menschen nicht zumutbar. Die Beratungen dürfen nicht allein von den Justiz-, sondern müssen auch von den Sozialressorts geführt werden. Ziel muss es sein, die Menschen, die der Restschuldbefreiung am nötigsten bedürfen, nicht weiter zu benachteiligen.

Und schließlich:
Über von Armut bedrohte Menschen mit Respekt berichten!
Viele Medien berichten in diesem Jahr von den Umstellungen durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und stellen die Probleme der Langzeitarbeitslosen mit den Leistungsträgern und umgekehrt dar. Dass zum Teil große Umsetzungsprobleme auftreten, war vorauszusehen. Ebenso, dass für die neuen Anträge in aller Regel richtige, aber auch – wissentlich oder unwissentlich – falsche Angaben gemacht werden. Die Leistungsträger sind verpflichtet, die Angaben zu überprüfen und die Leistungen nur auf der Grundlage der Gesetze zu gewähren. Hierbei helfen – ähnlich wie bei der Einkommenssteuererklärung – Mitwirkungs- und Beweispflichten sowie Datenabgleiche. Bei den Berichten wird die Grenze des Zulässigen dann überschritten, wenn unbestritten vorkommender Missbrauch verallgemeinert wird und die Sprachwahl vor Vokabeln wie „Parasiten“ nicht halt macht. Erst recht dürfen nicht staatliche Stellen wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sich einer solchen Berichterstattung bedienen.

Frankfurt/Freiburg, 8.11.2005

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Pressestelle Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541

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