Naturschutz-Kooperativen funktionieren – administrative und steuerliche Hürden bleiben
(Berlin) - Nach zwei Jahren Laufzeit zieht das Projekt MoNaKo („Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands nach dem niederländischen Ansatz“) Zwischenbilanz: Die Umsetzung des niederländischen Ansatzes zur Förderung der Biodiversität im Rahmen von Agrarumweltprogrammen funktioniert in allen vier Modellregionen. Doch zentrale administrative und steuerliche Rahmenbedingungen bremsen die volle Entfaltung des Potenzials. „Das Modell funktioniert– Politik und Verwaltung müssen die notwendige Beinfreiheit für die Kooperativen ermöglichen sowie ungeklärte rechtliche und administrative Fragen im Sinne des Modells angehen. Dann kann die Akzeptanz aus dem Berufsstand für das Modell wachsen.“ betont Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd.
Das Projekt erprobt seit Ende 2023 in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg (in den Regionen Leda-Jümme, Elb-Havel-Winkel und Oderbruch) die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) über Naturschutz-Kooperativen. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Agrarumweltförderpolitik in EU, Bund und Ländern für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2028 abzuleiten.
Erste Ergebnisse:
• Naturschutz-Kooperativen ermöglichen überbetriebliche Planung von Biodiversitätsmaßnahmen, professionelles Management und eine zielgenaue Platzierung von Maßnahmen.
• Die wirtschaftliche Tragfähigkeit hängt von ausreichenden Gestaltungsspielräumen und verfügbaren Flächen ab.
• Größte Hemmnisse sind administrative und steuerliche Fragen, insbesondere die ungeklärte umsatzsteuerliche Behandlung des Gruppenantrags.
Die bisherigen Erfahrungen münden in zehn Kernaussagen, die die fachlichen, organisatorischen und administrativen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Modells benennen.
Zentrale Empfehlungen der Zwischenbilanz:
1. Verankerung in GAP und GAK: Naturschutz-Kooperativen müssen als eigenständige Umsetzungsform benannt werden.
2. Gruppenantrag einführen: Nur so können Kooperativen ihre Vorteile für Natur, Landwirtschaft und Verwaltung entfalten.
3. Steuerliche Gleichbehandlung: Zusätzliche Umsatzsteuerlasten für Landbewirtschafter müssen vermieden werden.
4. Flexibilität durch Maßnahmenpakete: Regionale Lösungen erfordern Gestaltungsspielräume bei Auswahl und Entgelten.
5. Professionelles Management stärken: Fachliche Kompetenz und institutionelle Anbindung sind entscheidend für Akzeptanz und Erfolg.
Die vollständige Zwischenbilanz mit allen zehn Kernaussagen steht Ihnen hier zur Verfügung: https://monako-projekt.de/wp-content/uploads/2026/01/WEB_Zwischenbericht_MoNaKo_19Jan2025.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 31904-0
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