Pressemitteilung | BUND e.V. - Bundesverband - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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Naturschutzverbände nehmen Stellung zum Umweltgesetzbuch: Unzureichende Standards missachten Schutz von Arten und Lebensräumen

(Berlin) - In einer heute (12. Juni 2008) der Öffentlichkeit vorgestellten gemeinsamen Stellungnahme der Umweltverbände Deutscher Naturschutzring (DNR), Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Naturschutzbund (NABU) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werden eine Reihe von Mängeln im Entwurf des Umweltgesetzbuches (UGB) aufgelistet. Dazu gehören die unzureichende Sicherung gefährdeter Biotope, Versäumnisse beim Artenschutz, eine kaum erkennbare Vereinheitlichung der Naturschutzregeln und zu wenig Transparenz. Zudem fehle es an einer korrekten Umsetzung des Europarechts im Naturschutz. Die Verbände forderten im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Anhörung zum Umweltgesetzbuch eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs.

„Wenn dieses Umweltgesetzbuch so kommt wie es jetzt vorliegt, dann werden weder die grundlegenden Standards des Umwelt- und Naturschutzes gewahrt, noch werden wichtige aktuelle Herausforderungen wie der Klimawandel ernst genommen“, sagt DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. „Bereits die Zielbestimmungen lassen den Schutz unserer Natur und damit unserer Lebensqualität zum bloßen Lückenbüßer verkommen, der künftig nur dann Bedeutung erlangt, wenn er nicht mit anderen Belangen kollidiert. Das ist nicht hinnehmbar“, so Röscheisen.

Die Verbände warnen insbesondere davor, die so genannte Eingriffsregelung, die Kompensationsmaßnahmen für zerstörte Natur vorsieht, zu schwächen. Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: „Es muss bundesweit garantiert bleiben: Wer Natur und damit Lebensqualität für Mensch, Tier und Pflanze zerstört, muss sie auch wieder neu schaffen. Der Entwurf des Umweltgesetzbuches enthält leider umfangreiche Möglichkeiten für einen laschen Umgang mit diesem Grundsatz. Ein finanzieller Ablasshandel ist aber das Letzte, was die Natur braucht.“

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Das Umweltgesetzbuch muss kommen, da sind wir uns alle einig. Noch ist es für Verbesserungen nicht zu spät. Eingearbeitet werden müssen vor allem die Grundsätze einer umweltfreundlichen Landwirtschaft und bessere Regelungen zum Gewässerschutz. So sind die bisher vorgesehenen Schutzareale an Gewässern viel zu klein. Ein effektiver Gewässerschutz vor Phosphateinträgen erfordert Schutzstreifen von mindestens zwanzig Metern Breite. Innerhalb dieser Areale müssen der Einsatz von Pflanzen- und Tiergiften sowie die Düngung verboten werden."

Bis zur Abstimmung im Bundeskabinett Mitte Juli müsse der Entwurf des UGB deutlich nachgebessert werden. Für die vom 17. bis 19. Juni 2008 in Berlin stattfindende Verbändeanhörung kündigten die Umweltorganisationen weitere Vorschläge dazu an.

Die Kurzfassung der gemeinsamen Stellungnahme zum UGB finden Sie im Internet unter: http://bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/naturschutz/20080612_naturschutz_ugb_stellungnahm_kurzfassung.pdf.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Telefon: (030) 275864-0, Telefax: (030) 275864-40

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