NAV-Virchow-Bund gibt neue Gesetzessammlungen heraus
(Berlin) - Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Gesetze und Verordnungen auszulegen. Das Fehlen dieser Unterlagen kann bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaften Probleme bereiten. Der NAV-Virchow-Bund hat die geltenden Regelungen nun speziell für die Arztpraxis zusammengestellt. Beispielhaft seien das Arbeitszeit-, das Jugendarbeitsschutz- und das Mutterschutzgesetz genannt.
Zudem empfiehlt es sich, neben den auslegepflichtigen Gesetzen und Verordnungen weitere wichtige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen in der Praxis vorzuhalten insbesondere, wenn Besuch von Gesundheitsämtern oder Arbeitsschutzbehörden ansteht. Darunter fallen unter anderem das Arbeitssicherheits-, das Arzneimittel- sowie das Medizinproduktegesetz.
Die umfangreichen Gesetzessammlungen die auslegepflichtigen und die nicht auslegepflichtigen erhalten Mitglieder zu einem Preis von je 10 Euro, Nichtmitglieder zahlen je 20 Euro. Bei der Bestellung beider Broschüren bieten wir Mitgliedern einen Vorzugspreis von 15 Euro, Nichtmitgliedern berechnen wir dann nur 30 Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413
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