Negative Auswirkungen für Reisebranche / DRV lehnt Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab
(Berlin) - Das Lesen von unentgeltlichen Meldungen und Presseartikeln im Internet soll künftig Geld kosten. Dieses Gesetzesvorhaben hätte fatale Folgen für die Unternehmen der Reisebranche. Führende Wirtschaftsverbände, darunter auch der Deutsche ReiseVerband (DRV), lehnen die Forderung nach einer milliardenschweren gesetzlichen Zwangsgebühr für alle, die aus beruflichen Gründen ansonsten kostenlos vertriebene Pressetexte im Internet nutzen, ab.
Die Verlage in Deutschland wollen für ihre kostenfrei angebotenen Nachrichten im Web künftig den Leser zu Kasse bitten, voraussichtlich im Rahmen einer monatlichen Pauschale analog der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühr. Diese soll über eine neue Verwertungsgesellschaft eingezogen werden. Ein neues "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" soll nach den Plänen der Verlage und Regierungskoalition noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Der Wirtschaft in Deutschland droht damit eine weitere Abgabenlast von möglicherweise über einer Milliarde Euro jährlich. Zum Vergleich: Der Anteil der Wirtschaft an den Rundfunkgebühren liegt derzeit bei "nur" 450 Millionen Euro. Die Kostenlast würde ausschließlich die Wirtschaft treffen - und nicht die Privatnutzer.
Die Einführung eines "Leistungsschutzrechts für Presseverleger" hätte damit auch teure Folgen für Reiseunternehmen. Wenn zum Beispiel Mitarbeiter von Reisebüros oder Reiseveranstaltern im Internet bisher kostenlose Pressenachrichten etwa über Streiks oder Behinderungen im Luftverkehr lesen, wäre dies nach Vorstellung der Verlage nur nach einer kostenpflichtigen Anmeldung bei der geplanten Verwertungsgesellschaft möglich. Auch Presseabteilungen von Reiseveranstaltern oder anderen touristischen Dienstleistern sollen für die bislang kostenfrei vertriebenen Artikel und Meldungen im Internet künftig Gebühren zahlen. Schon das reine Lesen über einen Büro-PC soll nach den Plänen der Verlage bereits Geld kosten. Jeder Leser, der nicht als privater Nutzer die frei verfügbaren Verlagsinhalte nutzt, wäre damit gebührenpflichtig. Zur Klarstellung: Es geht hierbei nicht um die Nutzung und Weiterverbreitung von Presseartikeln etwa für Pressespiegel - diese sind bereits kostenpflichtig.
Der DRV und die Wirtschaftsverbände halten das Gesetzesvorhaben für überflüssig und sogar schädlich, weil:
- die Online-Presseabgabe ordnungspolitisch inakzeptabel ist,
- es eine Beschränkung der Informationsfreiheit wäre,
- es die Innovationskraft im digitalen Wandel gefährdet und
- eine willkürliche Besserstellung der Verleger ohne Vorteil für den Urheberschutz bedeutet.
Die "Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger" der führenden Wirtschaftsverbände finden Sie auf der DRV-Homepage unter www.drv.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30